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Echle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lässt weiteren Geschäftsverkehr wieder zu

Nachdem die Finanzaufsicht einen Abwickler eingesetzt hat, teilt das Unternehmen Mitte März 2007 „kapital-rechtinfo.de“ mit, dass es wieder frei seine Geschäftsaktivitäten ausüben kann.

In einem Schreiben der BaFin vom 02. März 2007 an den ehemaligen Abwickler Braun in Stuttgart wird mitgeteilt, dass die Abwicklung des ursprünglich von der Behörde monierten Geschäfts vollständig erledigt sei. Aus diesem Grunde könne das Unternehmen wieder ohne Zustimmung des Abwicklers über seine Konten verfügen.

 

Quelle: Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 02. März 2007 an Abwickler Braun

 

16. März 2006 (HG)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden sie „hier“

 

Echle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) untersagt Herrn Stephan Echle das Einlagengeschäft, ordnet die Abwicklung an und bestellt einen Abwickler



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