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Falk 68/71: Rückforderung der Ausschüttungen

Seit gut einem halben Jahr laufen zahlreiche gerichtliche Verfahren, in denen der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert. Mittlerweile liegen gut zwanzig Urteile vor. Zeit für eine erste Zwischenbilanz.

Die ersten Verfahren, in denen der Insolvenzverwalter von den Anlegern die Rückzahlung der Ausschüttungen verlangte, sind abgeschlossen. Dabei geht die Tendenz eindeutig zugunsten des Insolvenzverwalters. Denn von den bisher etwas 20 entschiedenen Verfahren hat er rund 90% gewonnen.

 

Bislang sind erst zwei Urteile bekannt, die erstinstanzlich zugunsten der Anleger entschieden wurden. In beiden Verfahren hat der Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben Berufung gegen die Entscheidungen eingelegt.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass die von der KANZLEI GÖDDECKE gewählte Strategie, von Anfang an vergleichsweise Lösungen zu verhandeln, aufgegangen ist. Somit konnte zunächst in den aller meisten Fällen eine gerichtliche Inanspruchnahme und damit weitere Kosten vermieden werden.

 

Weiterhin muss aufgrund der derzeitigen Tendenz in der Rechtsprechung davon ausgegangen werden, dass die Inanspruchnahme der Anleger für die Gesellschaftsschulden zwar rechtmäßig, jedoch nicht dem Gerechtigkeitsgefühl der Betroffenen entspricht. Es zeigt sich allerdings, dass in dieser Situation ein Vergleichsabschluss zu 55% bzw. 60% einen wirtschaftlichen Mehrwert für die Anleger bedeutet, da sie zumindest einen Teil der Ausschüttungen behalten dürfen.

 

 

17. Juli 2007 (RF)

 

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