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Falk Fonds 72: Ein Schrecken mit Ende Was seit längerem zu befürchten war, hat sich jetzt bestätigt. Der Falk Fonds 72 muss liquidiert werden. Ein schwacher Trost für die Anleger: der Fondsgeschäftsführung ist es gelungen, eine mögliche Haftung der Anleger vertraglich auszuschließen. In der Einladung fasst die Fondsgesellschaft die Eckpunkte kurz zusammen. Danach sind zwei der drei finanzierenden Banken nicht an einer Sanierung des Fonds interessiert und haben ihre Forderungen veräußert. Lediglich eine Bank war an der Fortführung interessiert. Dies ist allerdings auch nicht verwunderlich, da in diesem Fall der Mieter sämtlichen Verpflichtungen nachkommt.
Aufgrund der Fondskonzeption sieht die Fondsgeschäftsführung allerdings keinen Vorteil darin, den Fonds mit einem Objekt fortzuführen. Daher soll auch das vierte Fondsobjekt verkauft werden, sofern eine Inanspruchnahme der Anleger für Schulden der Gesellschaft ausgeschlossen ist.
Die weiteren Tagesordnungspunkte tragen im Wesentlichen dem Umstand Rechnung, dass die Herren Falk, Engels und Suk einen Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens gestellt haben und zur Vermeidung steuerrechtlicher Komplikationen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Letztlich setzt diese Einladung den Schlusspunkt unter eine Entwicklung, die bereits länger abzusehen war. Unter den gegebenen Voraussetzungen ist es wohl auch als Erfolg anzusehen, dass die Fondsgesellschaft eine Inanspruchnahme der Anleger für Gesellschaftsschulden vermeiden konnte. Damit verbleiben den Anlegern zumindest die Ausschüttungen, die im Falle der Insolvenz der Gesellschaft wohl hätten zurückgezahlt werden müssen.
Quelle: Einladung zur Gesellschafterversammlung vom 20. Juli 2007
02. August (RF)
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