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Falk Fonds: Falk, Engels und Suk stellen Privatinsolvenzanträge Nun ist es also raus. Die Herren Falk, Engels und Suk haben Anträge auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens gestellt. Im Falle von Herrn Engels ist das Verfahren auch bereits eröffnet worden. In einem Anschreiben zu einer kurzfristig einberufenen Gesellschafterversammlung informieren die Fondsgesellschaften die Anleger über die bereits seit Langem erwartete Nachricht.
Damit dürfte wohl feststehen, dass die Verantwortlichen der Falk-Gruppe zivilrechtlich nicht mehr ernsthaft zur Rechenschaft gezogen werden. Als gewisser Trost für die Anleger bleibt die Erkenntnis, dass zumindest die Staatsanwaltschaft von einem strafbaren Verhalten ausgeht und vor dem Landgericht München Anklage erhoben hat.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Beschlusspunkte der Gesellschafterversammlung sind dagegen sehr übersichtlich. Letztlich geht es darum, negative Auswirkungen der Privatinsolvenz der Herren Falk, Engels und Suk für die Fondsgesellschaften zu vermeiden. Denn durch die Insolvenz scheiden sie zwangsläufig aus der Gesellschaft aus, was ohne entsprechende Gegenmaßnahmen zu steuerlich nachteiligen Konsequenzen führen kann. Dies soll durch die behandelten Tagesordnungspunkte vermieden werden.
Für die Anleger, die nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, empfiehlt es sich einen Bevollmächtigten zu benennen bzw. eine ausdrückliche Weisung zu erteilen.
Quelle: Einladung zu diversen Gesellschafterversammlungen der Falk Fonds, z.B. Falk 76 vom 25. Juli 2007
02. August 2007 (RF)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie in der Projektgruppe „Falk“
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