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Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG: Insolvenzverwalter kommt verdächtigen Vermögensverschiebungen auf die Spur

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Prager schilderte bei der Gläubigerversammlung der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) am 08. April 2008 die Ursachen für die Insolvenz des Hofer Vertriebsunternehmens. Er wusste auch von ersten konkreten Erfolgen für die Gläubiger zu berichten.

Eigentlich kann man das ehemals recht aktive Vertriebsunternehmen bereits schon länger als Vergangenheit bezeichnen. Das Unternehmen hatte nach Angaben des Insolvenzverwalters Prager schon seit 2005 / 2006 keine Bankkonten mehr und seit geraumer Zeit auch keine Arbeitnehmer. Allerdings besaß es noch bis kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etliche Vermögenswerte, die zum Teil in die Sphäre von T. „gewandert“ seien.

 

Zu Unrecht wie Prager meinte und ließ sich vom Landgericht Hof einen Arrest über Euro 4,6 Mio. gegen T. geben. Der Arrest wurde im Widerspruchsverfahren nach der mündlichen Verhandlung auch bestätigt. 1 : 0 für Prager, denn auch die Immobilie, die der Futura Finanz gehörte, kann T. wegen des Arrests zunächst nicht zu Bargeld machen; sie bleibt vorerst bei der Futura Finanz.

 

In seinem Bericht spricht der Insolvenzverwalter davon, dass man den Geschäftsbetrieb faktisch schon im Jahre 2005 eingestellt habe, da es rufschädigende Veröffentlichungen über die Futura Finanz Gruppe gegeben habe. Offen gelassen wurde, in wie weit die kurzzeitige Inhaftierung von T. im Sommer 2005 Folgen für das Geschäft gehabt habe.

 

Insgesamt wurden noch bis Ende 2006 Forderungen in Millionenhöhe an andere Unternehmen im Bestand der Futura Finanz ausgewiesen. Dem Schicksal dieser Forderungen wird der Insolvenzverwalter jetzt nachgehen und versuchen, das Geld dem Unternehmen wieder zurück zu führen.

 

Forderungen können noch angemeldet werden; ein definitives Ergebnis, in wie weit die Ansprüche auch zu Recht bestehen, konnte Prager noch nicht bekannt geben. Angesichts der Tatsache, dass das Verfahren noch einige Zeit dauern wird, ist – vor allem für die Anleger, die Schadensersatzforderungen gestellt haben – hier auch keine Eile geboten.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Alles in allem sehen die Aussichten nicht so schlecht aus, auch wenn man sich auf ein Verfahren mit vielen Rechtsstreitigkeiten gefasst machen muss. Denn ganz freiwillig werden sich T. und die anderen Personen, von denen das Geld zurück verlangt wird, nicht zahlen. Hier sind Anleger, die ihre Forderungen angemeldet haben, in der Warteposition und müssen zur Zeit nichts veranlassen. Die KANZLEI GÖDDECKE wird die Rechte der Anleger gegen das Hofer Vertriebsunternehmen weiterhin verfolgen.

 

Quelle: eigener Bericht

14. April 2008 (Hartmut Göddecke)

 

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