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Finanzmarkt: 500 Milliarden-Euro-Finanzpaket weitgehend positiv beurteilt Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur "Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes" (16/10600) wird von Sachverständigen überwiegend positiv beurteilt. Dies wurde am Mittwochnachmittag deutlich bei einem nichtöffentlichen Expertengespräch in einer gemeinsamen Sitzung des Haushaltsausschusses und des Finanzausschusses. Dabei machte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) deutlich, dass der am vergangenen Montag vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf mit einem Gesamtvolumen von 500 Milliarden Euro noch in dieser Woche vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden müsse, damit die dazugehörige Rechtsverordnung am kommenden Montag um 8.30 Uhr vor der Eröffnung der Börse um 9 Uhr in Kraft treten könne. Allein dieser Zeitachse sei es geschuldet, dass der Bundestag das Gesetz nicht ausgiebiger beraten könne. Steinbrück sieht zurzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bundeshaushalt; erst wenn das Sondervermögen aufgelöst werde, könnten eventuell Schulden für den Bund entstehen.
Für den Präsidenten der Bundesanstalt für Bundesdienstleistungsaufsicht, Jochen Sanio, setzt der Gesetzentwurf die richtigen Prioritäten. Ziel sei es, "peu à peu" zu normalen Verhältnissen zu kommen. Nach seiner Meinung benötigen die wenigsten deutschen Banken eine Rekapitalisierung. Es könne allerdings sein, dass Kapital aus Deutschland abfließe. Sanio erklärte weiter, es sei nicht vorstellbar, dass eine Bank aus dem Maßnahmenpaket ausgeschlossen werde. "Die Grenze der Systemrelevanz ist weit nach unten gerückt", betonte er. Professor Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank, betonte, dass die Bankenwelt nach der Pleite der Lehman-Bank in Amerika nicht mehr so sei wie vorher. Er legte Wert auf die Feststellung, dass am Ende des Gesetzgebungsverfahrens die Unabhängigkeit der Bundesbank erhalten bleiben müsse. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Professor Dieter Engels, erklärte auf Fragen der Abgeordneten, dass seiner Meinung nach die parlamentarische Kontrolle des Sondervermögens besser sei als es auf den ersten Blick aussehe. So gebe es umfangreiche Berichtspflichten an den Haushaltsausschuss und der Bundesrechnungshof könne weiterhin ungehindert prüfen.
Im mitberatenden Wirtschaftsausschuss beklagten die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen das "Schweigen" von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in dieser Frage. Die Linke bemängelte, dass der Bundeswirtschaftsminister außer Lohnzurückhaltung nichts zur Stabilisierung der Konjunktur beitrage. Die Grünen interessierte vor allem die Frage, wie der Kapitalrückfluss beim Finanzmarktstabilisierungsfonds geregelt werden soll und ob die Bundesregierung Einfluss auf die Geschäftspolitik der Finanzinstitute nehmen kann. Die FDP betonte, sie unterstütze diesen Prozess, sehe aber die Gefahr, dass weite Bevölkerungskreise die Zeche über die Geldentwertung zahlten, die die "unsozialste Form der Finanzierung" sei. Die Unionsfraktion befürwortete Informationspflichten der Regierung gegenüber dem Parlament, trat aber dafür ein, die Parlamentsbeteiligung so eingeschränkt wie möglich zu halten, da die angestrebten Prozesse möglichst schnell anlaufen müssten. Der "Risikoschirm" müsse mit entsprechenden Folgen für die Unternehmen und für die Vorstandsgehälter bis hin zu den Aktien- oder Dividendenausschüttungen verbunden sein. Aus Sicht der Sozialdemokraten müssen die Rechte des Parlaments zur Begleitung des Rettungspakets "so gut wie möglich" ausgestattet sein.
Quelle: Deutscher Bundestag, heute im bundestag (hib), Nr. 284 vom 15. Oktober 2008
16. Oktober 2008 (Hartmut Göddecke)
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