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FISS-Management AG: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 8. September 2008 der FISS-Management AG in Markkleeberg untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Ferner hat die BaFin die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet. Entsprechende Anordnungen sind gegenüber dem Vorstand der FISS-Management AG, Herrn Steffen Schlegel, ergangen. Die FISS-Management AG nahm Darlehen entgegen, die ihr die Geldgeber als Einmalzahlung ab 250 € mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren oder ratenweise ab monatlich 50 € mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren zur Verfügung stellten. Die Verzinsung sollte nach den vertraglichen Regelungen bis zu 16 % p.a. betragen.
Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen wurden von bis zu 1.000 Personen Gelder in Höhe eines Gesamtvolumens von bis zu 100.000 € angenommen. Das Volumen der vereinbarten Darlehensbeträge ist nicht bekannt.
Durch die Annahme der Anlegergelder betreibt die FISS-Management AG das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) vom 01. Oktober 2008
17. Oktober 2008 (Hartmut Göddecke)
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