Archivsuche:
    NEWS

Widerruf Button
Web Akte Button
Rückservice - Callback
Jetzt Rechtslage testen!
JETZT KAPITALRECHTinfo - Das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke - bestellen!
Fragen, Anregungen, Kritik?!



Folgen Sie uns:

Follow rechtinfo on Twitter


Falk Fonds 75: Wenig Überraschendes von der Gesellschafterversammlung

Die Hiobsbotschaft, den notwendigen Verkauf einer weiteren Immobilie, hatten die Anleger schon im Vorfeld zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung erfahren. Am Freitag, den 15. Juni 2007 konnte die Fondsgeschäftsführung auch etwas Positives vermelden. Der Fonds scheint bis zum Jahre 2012 stabilisiert.

Das Jahr 2012 dürfte sich zum Schicksalsjahr des Fonds entwickeln, da zu diesem Zeitpunkt die Zinsbindung der langfristigen Immobilienfinanzierungen ausläuft. Ob und wie es danach weiter geht, kann nach den Aussagen der Fondsgeschäftsführung derzeit noch nicht beurteilt werden. Bis dahin dürfte die Tendenz allerdings positiv sein, so dass der Fonds wieder in die Werthaltigkeit hineinwachsen dürfte. Dies bedeutet für die Anleger zumindest eine gewisse Reduzierung der Verluste.

 

Darüber hinaus gab es nur wenig Neues. Erwartungsgemäß hat die Gesellschafterversammlung mit nahezu 99% dem Verkauf des Objektes „Holzgerlingen“ zugestimmt. Damit steht fest, dass die Fondsgesellschaft zukünftig nur noch mit vier Objekten fortgeführt wird. Allerdings wurde damit der Grundstein gelegt, dass die Anleger überhaupt noch Hoffnung haben können, dass sich ihre Verluste in Grenzen halten.

 

Schließlich wiesen die Fondsverantwortlichen auf der Gesellschafterversammlung auf die Möglichkeit hin, dass Sonderopfer noch bis zum 31. Dezember 2007 leisten zu können. Sofern sich die Anleger zur Zahlung entscheiden, kommen auch sie in den Genuss der Haftungsfreistellung: den auch in diesem Fall verzichten die Banken im Falle einer – leider nicht ausschließbaren Insolvenz – auf die Rückforderung der Ausschüttungen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Die Gesellschafterversammlung brachte wenig Neues. Mangels eines Alternativkonzeptes war die Annahme des Vorschlags der Geschäftsführung zu rechnen. Andernfalls wäre eine Insolvenz wohl unausweichlich gewesen – das beileibe schlechteste Ergebnis für die Anleger.

 

Beachtung verdient das Angebot, das Sonderopfer noch „nachzuleisten“ zu können. Nach den bisherigen Erfahrungen in den Insolvenzverfahren beim Falk Fonds 68 und 71 geht die überwiegende Anzahl der Gericht nämlich davon aus, dass die Anleger die gesamten Ausschüttungen zurückzahlen müssen. Im Falle einer Insolvenz, die wohl leider nicht endgültig ausgeschlossen werden kann, müssten also auch die Anleger des Falk Fonds 75 damit rechnen, sämtliche Ausschüttungen zurückzuzahlen. Dem kann jedoch mit der Zahlung des Sonderopfers entgangen werden. Zudem würde die Liquidität des Fonds gestärkt. Daher sollte sich jeder Anleger gut überlegen, ob er diese Chance zur Risikominimierung ausschlägt und ggf. qualifizierte Hilfe, wie beispielsweise durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, suchen.

 

Quelle: außerordentliche Gesellschafterversammlung des „Falk Fonds 75“ in München am 15. Juni 2007

 

19. Juni 2007 (RF)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden sie in der Projektgruppe„Falk“



REFERENZEN:









Button Anwaltskompass







Göddecke Rechtsanwälte Anlagerecht

Elite Report - Top Adressen im Anlagerecht

Kapital-rechtinfo.de von Anwaltsblatt positiv bewertet

KRI-SPEZIAL:

I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus:

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen:

Spezialseite zu Film- und Medienfonds
filmfonds.rechtinfo.de

Spezialseite zu Schiffsfonds
schiffsfonds.rechtinfo.de

MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG
medpro.rechtinfo.de

Lehman Brothers
lehman.rechtinfo.de

ACI Alternative Capital Invest
aci.rechtinfo.de

DFO/DBVI/Privatbank Reithinger:
dbvi.rechtinfo.de

MWB Vermögensverwaltungs AG
mwb.rechtinfo.de

Securenta/Göttinger Gruppe
securenta.rechtinfo.de

Accessio Wertpapierhandelshaus AG
accessio.rechtinfo.de

Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
futura-finanz.rechtinfo.de

MSF Master Star Fund
Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
msf.rechtinfo.de

VIP 3 und 4 Medienfonds
vip.rechtinfo.de
II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche:

Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen

Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter:
http://twitter.com/rechtinfo

KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed
rss.rechtinfo.de

Online-Rechtsberatung uvm.
www.rechtinfo-rat.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht
www.erb-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen
www.widerrufsbelehrungen.de

Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/
bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten
www.steuern-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag)
www.arbeit-rechtinfo.de

Mehr Sicherheit im Finanzdschungel
www.rechtinfo-check.de

Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de

Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo
KAPITALRECHTinfo

Im Überblick
www.gerecht.de

Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de