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Falk Fonds 75: Wenig Überraschendes von der Gesellschafterversammlung Die Hiobsbotschaft, den notwendigen Verkauf einer weiteren Immobilie, hatten die Anleger schon im Vorfeld zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung erfahren. Am Freitag, den 15. Juni 2007 konnte die Fondsgeschäftsführung auch etwas Positives vermelden. Der Fonds scheint bis zum Jahre 2012 stabilisiert. Das Jahr 2012 dürfte sich zum Schicksalsjahr des Fonds entwickeln, da zu diesem Zeitpunkt die Zinsbindung der langfristigen Immobilienfinanzierungen ausläuft. Ob und wie es danach weiter geht, kann nach den Aussagen der Fondsgeschäftsführung derzeit noch nicht beurteilt werden. Bis dahin dürfte die Tendenz allerdings positiv sein, so dass der Fonds wieder in die Werthaltigkeit hineinwachsen dürfte. Dies bedeutet für die Anleger zumindest eine gewisse Reduzierung der Verluste.
Darüber hinaus gab es nur wenig Neues. Erwartungsgemäß hat die Gesellschafterversammlung mit nahezu 99% dem Verkauf des Objektes „Holzgerlingen“ zugestimmt. Damit steht fest, dass die Fondsgesellschaft zukünftig nur noch mit vier Objekten fortgeführt wird. Allerdings wurde damit der Grundstein gelegt, dass die Anleger überhaupt noch Hoffnung haben können, dass sich ihre Verluste in Grenzen halten.
Schließlich wiesen die Fondsverantwortlichen auf der Gesellschafterversammlung auf die Möglichkeit hin, dass Sonderopfer noch bis zum 31. Dezember 2007 leisten zu können. Sofern sich die Anleger zur Zahlung entscheiden, kommen auch sie in den Genuss der Haftungsfreistellung: den auch in diesem Fall verzichten die Banken im Falle einer – leider nicht ausschließbaren Insolvenz – auf die Rückforderung der Ausschüttungen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Gesellschafterversammlung brachte wenig Neues. Mangels eines Alternativkonzeptes war die Annahme des Vorschlags der Geschäftsführung zu rechnen. Andernfalls wäre eine Insolvenz wohl unausweichlich gewesen – das beileibe schlechteste Ergebnis für die Anleger.
Beachtung verdient das Angebot, das Sonderopfer noch „nachzuleisten“ zu können. Nach den bisherigen Erfahrungen in den Insolvenzverfahren beim Falk Fonds 68 und 71 geht die überwiegende Anzahl der Gericht nämlich davon aus, dass die Anleger die gesamten Ausschüttungen zurückzahlen müssen. Im Falle einer Insolvenz, die wohl leider nicht endgültig ausgeschlossen werden kann, müssten also auch die Anleger des Falk Fonds 75 damit rechnen, sämtliche Ausschüttungen zurückzuzahlen. Dem kann jedoch mit der Zahlung des Sonderopfers entgangen werden. Zudem würde die Liquidität des Fonds gestärkt. Daher sollte sich jeder Anleger gut überlegen, ob er diese Chance zur Risikominimierung ausschlägt und ggf. qualifizierte Hilfe, wie beispielsweise durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, suchen.
Quelle: außerordentliche Gesellschafterversammlung des „Falk Fonds 75“ in München am 15. Juni 2007
19. Juni 2007 (RF)
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