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Falk Zinsfonds GbR: Mittelverwendungskontrolleur gibt zu, die Verwendung der Anlegergelder nicht kontrolliert zu haben

Zahlreiche Anleger der Falk Zinsfonds hatten den Mittelverwendungskontrolleur verklagt. Zuletzt waren die Klagen erfolgreich; der Mittelverwendungskontrolleur hat mittlerweile Privatinsolvenz angemeldet. Forderungen können bis zum 05.11.2010 zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Der Falk Zinsfonds sammelte Anlegergelder, um Darlehen an andere Falk Immobilienfonds vergeben zu können. Der Mittelverwendungskontrolleur sollte die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder kontrollieren. Hierbei wäre er zu vertrauensselig gewesen und habe sich „einlullen“ lassen, gab er vor dem Landgericht München zu. Das gegen ihn vor dem Landgericht München eingeleitete Strafverfahren wird bei einem umfassenden Geständnis wohl mit einer Bewährungsstrafe für ihn enden, wie die Richter in Aussicht stellten.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die Freude der Anleger darüber, dass sich die Rechtsprechung der Münchener Gerichte gewandelt hatte, war nur von kurzer Dauer. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt nur noch die Möglichkeit, die Forderungen zur Tabelle anzumelden.

 

Quelle: DDP vom 18.10.2010

 

18. Oktober 2010 (Rechtsanwältin Jutta Krause)

 

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