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First Real Estate Grundbesitz GmbH (FRE): Rechtsanwalt Dr. Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt Am 06.02.2007 hat das Amtsgericht Düsseldorf den in Insolvenzverfahren erfahrenen Anwalt Dr. Winfrid Andres als vorläufigen Insolvenzverwalter berufen. Die RFE darf in Zukunft ohne Mitwirkung des Düsseldorfer Anwalts nicht mehr über ihr Vermögen verfügen.
Unter dem Aktenzeichen 501 IN 31/07 wird das Schicksal der RFE bei dem Insolvenzgericht in Düsseldorf geführt. Wörtlich heißt es dazu in der Entscheidung aus dem Amtsgericht:
Verfügungen der Schuldnerin (gemeint ist die RFE) sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. InsO).
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Damit dürfte aller Erfahrung nach der Weg in die Insolvenz vorgezeichnet sein; Anlegern sei empfohlen, sich um „ihr“ Geld mit Nachdruck zu kümmern. Die Insolvenzquote, die sich erst nach jahrelangen Verfahren ergibt, wird den Einsatz der Anleger nicht ausgleichen können.
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf (AG Düsseldorf), Beschluss vom 08.02.2007, Az 501 IN 31/07
22. Februar 2007 (HG)
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