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Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA: Seit 2001 mit Kurs in Richtung Pleite – Anleger sollten noch vorhandene Chancen nutzen

Bericht der Gläubigerversammlung vom 16. August 2007

 

Die Gläubigerversammlung der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA (= GG Holding) am 16. August 20067 brachte zu Tage, dass man über das desaströse Wirtschaften der Verantwortlichen nur schockiert sein konnte. Nur knapp 17.000 Euro befinden sich zur Zeit auf dem Konto des Insolvenzverwalters und eine mit Grundpfand belastete Immobilie bilden neben vielen Hoffnungsposten die derzeitige Insolvenzmasse – das ist zunächst einmal alles.

Etwa 93.000 Anleger haben sich an der GG Holding beteiligt, mit dem Ziel die eingezahlten Gelder langfristig zu vermehren. Wie die erste Einschätzung des Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde Mitte August 2007 vor den Gläubigern zeigt, ist es mit der „Anlagepolitik“ des Unternehmens nicht weit her. Gründe für das beklagenswerte Ergebnis sind die Beteiligungen der gesamten „Göttinger Gruppe“. So rissen die Securenta Bank AG – später Bankhaus Partin – Löcher in die Bilanzen und auch das Engagement bei der Tennis Borussia kostete einen zweistelligen Millionenbetrag.


Amtsgericht Charlottenburg

Zum Verhängnis sei nach Ansicht der Insolvenzverwaltung auch die Änderung kreditaufsichtsrechtlicher Vorschriften gewesen und die später folgende Einstellung des Vertriebes. Seitdem die Rechtsprechung zunehmend anlegerfreundlich geworden ist, musste die GG Holding immer tiefer in die Kasse greifen, um frustrierte Anleger auszuzahlen. In Fachkeisen wird von etwa 5.000 Anlegerprozessen vor verschiedenen Gerichten gesprochen.

 

Ehemals vorhandene Immobilien – und das betrifft nicht nur die GG Holding, sondern die gesamte GG – wurden weitgehend verkauft. Seit 2000 hat man den Vertrieb der eigentlichen Produkte der GG eingestellt eingestellt. Weitgehend – so Rattunde – habe man von den Einzahlungen der Ratensparer gelebt.

 

Die Kündigung der Geschäftsbeziehung seitens der Sparkasse Göttingen im Jahre 2006 wurde zum weiteren Problem, denn nur unter Schwierigkeiten kamen die „Göttinger“ zu den Ratenbeträgen der Altanleger. Es kam immer wieder zum Wettlauf zwischen der GG und den Anlegern, die in die frisch auf den Bankkonten eingezahlten Ratenbeträge pfändeten. Der von Anlegern beauftragte Gerichtsvollzieher erhielt Geld nur noch, wenn er zur eidesstattlichen Versicherung lud und mit Haftbefehl drohte. – Kein Wunder, dass seit vielen Jahren keine ordnungsgemäß testierte Jahresabschlüsse mehr erstellt wurden.

 

Wie Rattunde erklärte, beträgt das Zeichnungsvolumen aller Anleger etwa 388 Mio. Euro; dabei bestehen noch restliche Einzahlungsverpflichtungen sowie potentielle Rückzahlungsverpflichtungen von Anlegern in Höhe von etwa Euro etwa 100 Mio. Euro. Da der Insolvenzverwalter Rattunde der Meinung ist, dass zumindest ein Teil davon werthaltig sei, hat er einen entsprechenden Posten in seine Vermögensaufstellung mit aufgenommen. Er wird auch noch prüfen, ob die Gutingia Versicherung zu einem fairen Preis seinerzeit verkauft worden ist und ob noch Forderungen gegen das Management zu stellen seien.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Der erste Blick lässt erblassen: Fast alles ist weg! Anleger sollten dennoch nicht ganz untätig die Hände in den Schoß legen. Sie sollten ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden – entweder selbst oder mit anwaltlicher Hilfe – um am Ende vielleicht doch ein wenig zu erhalten. Allerdings braucht man dazu einen langen Atem. Außerdem sollten sie sich mit ihrer Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle wappnen, um schon rechtzeitig den Rückzahlungsforderungen der Insolvenzverwaltung entgegen zu treten.

 

Die Kanzlei Göddecke weist auf Grund der vielen Gespräche mit Anlegern der GG darauf hin, dass es nicht ausreicht, nur die Ansprüche aus der Beteiligung anzumelden, sondern die Schadensersatzansprüche gegen die GG Unternehmen. Ob Aussichten bestehen, aus weiteren Quellen das Geld zurück zu holen, ist eine Frage des Einzelfalles; das bedarf genauer rechtlicher Analyse.

 

Quelle: eigener Bericht

 

17. August 2007 (HG)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie„hier“

 

Göttinger Gruppe / Securenta AG: Stiftung Warentest rät, Schäden anzumelden

 

Göttinger Gruppe / Securenta AG: Anleger sollten zur Gläubigerversammlung nach Berlin und Göttingen kommen

 



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