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Securenta AG: Sind Manager mit Anlegerinteressen sorglos umgegangen? Münchener Richter warfen Managern der Securenta AG Fehlinformation von Anlegern beim Prospekt vom August 1999 vor. Trotz geänderter Umstände im Herbst 1999 wurde ein veralteter Prospekt im Dezember 1999 einfach unverändert nachgedruckt und Anleger über inzwischen erhöhte Risiken nicht informiert – und das obwohl sich wesentliche Umstände zu Lasten der Geldgeber verändert hatten. Die Münchener Richter reden deshalb in dem Urteil sehr deutlich von Sorglosigkeit der Verantwortlichen.
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