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Göttinger Gruppe / Securenta AG: Insolvenzanmeldungen unlimited In den Insolvenzverfahren der beiden maßgeblichen Beteiligungsgesellschaften laufen die Uhren etwas langsamer als üblich. Der Grund: Probleme im Zahlenwerk der Unternehmen, die Menge der Anleger, die Forderungen stellen, und die komplizierte Rechtslage. Die Folge: Die Termine zur Anmeldung von Forderungen können faktisch nicht eingehalten werden und die Anleger können auch in Zukunft noch ihre Ansprüche geltend machen. Wenn ein Insolvenzverfahren über ein Unternehmen eröffnet wird, gelten formale Regelungen, grob gesprochen:
Wenn Forderungen gestellt werden sollen, so müssen sie angemeldet werden. Dafür setzt das Insolvenzgericht regelmäßig eine kurze Frist; auch danach können bis zum Prüfungstermin selbst noch Rechte angemeldet werden. Mit anderen Worten: Auch nach dem 10. September (Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA) und dem 20. September 2007 (Securenta AG) können die Anleger ihre Ansprüche stellen. Dafür ist es wichtig, dass diese Ansprüche richtig begründet werden, da sie ansonsten möglicherweise vom Insolvenzverwalter abgelehnt werden!
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Insolvenzverfahren ist recht formell ausgestaltet. Trotz des vom Gericht festgesetzten Zeitpunktes können Anleger ihre Rechte auch noch nach Fristablauf in beiden Insolvenzverfahren anmelden.
Quelle: eigener Bericht
13. September 2007 (HG)
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