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Göttinger Gruppe / Securenta AG: Insolvenzanmeldungen unlimited

In den Insolvenzverfahren der beiden maßgeblichen Beteiligungsgesellschaften laufen die Uhren etwas langsamer als üblich. Der Grund: Probleme im Zahlenwerk der Unternehmen, die Menge der Anleger, die Forderungen stellen, und die komplizierte Rechtslage. Die Folge: Die Termine zur Anmeldung von Forderungen können faktisch nicht eingehalten werden und die Anleger können auch in Zukunft noch ihre Ansprüche geltend machen.

Wenn ein Insolvenzverfahren über ein Unternehmen eröffnet wird, gelten formale Regelungen, grob gesprochen:

 

  • Insolvenzanmeldung bei Gericht
  • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht
  • der vorläufige Insolvenzverwalter begutachtet das Unternehmen
  • Insolvenzeröffnung durch das Gericht und Bestellung eines Insolvenzverwalters
  • Gläubigerversammlung mit Entscheidung über den Insolvenzverwalter
  • Anmeldung der Gläubigerforderungen beim Insolvenzverwalter
  • Entscheidung über die angemeldeten Gläubigerforderungen (= Prüfungstermin)

 

Wenn Forderungen gestellt werden sollen, so müssen sie angemeldet werden. Dafür setzt das Insolvenzgericht regelmäßig eine kurze Frist; auch danach können bis zum Prüfungstermin selbst noch Rechte angemeldet werden. Mit anderen Worten: Auch nach dem 10. September (Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA) und dem 20. September 2007 (Securenta AG) können die Anleger ihre Ansprüche stellen. Dafür ist es wichtig, dass diese Ansprüche richtig begründet werden, da sie ansonsten möglicherweise vom Insolvenzverwalter abgelehnt werden!

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Das Insolvenzverfahren ist recht formell ausgestaltet. Trotz des vom Gericht festgesetzten Zeitpunktes können Anleger ihre Rechte auch noch nach Fristablauf in beiden Insolvenzverfahren anmelden.

 

Quelle: eigener Bericht

 

13. September 2007 (HG)

 

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Anmeldung zur Insolvenztabelle über KANZLEI GÖDDECKE

 

 

 



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