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Gallinat-Bank: Anleger erhält Zins- und Tilgungsleistungen zurück

Das Landgericht Frankfurt/Oder (Urteil vom 13.04.2006 – 11 O 590/04) hat die Gallinat-Bank aus Essen zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages verurteilt. Der Kredit diente der Finanzierung einer Immobilienfondsbeteiligung (Fuggerstadt-Center) und wurde an der „Haustüre“ abgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Ehepaar aus der Nähe von Frankfurt/Oder hatte sich als Kommanditist an der DCM Verwaltungs GmbH & Co. Fuggerstadt-Center Augsburg KG (im Folgenden: Fuggerstadt-Center) beteiligt. Finanziert wurde das Ganze über die Gallinat-Bank aus Essen. Sowohl Darlehens- als auch Beteiligungsvertrag wurden über den AWD „im Paket“ vermittelt. Sämtliche Beratungsgespräche fanden in der Privatwohnung der Eheleute statt. Da sich die im Darlehensvertrag enthaltenen Widerrufsbelehrung als fehlerhaft erwies, haben die von der Kanzlei Göddecke vertretenen Darlehensnehmer den Kreditvertrag widerrufen. Nunmehr gab das Landgericht Frankfurt/Oder der Klage auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages ohne Beweisaufnahme statt.

 

Besonders erwähnenswert ist, dass das Landgericht Frankfurt/Oder der immer häufiger auftauchenden Verteidigungsstrategie der Banken nicht gefolgt ist. Diese meinen stets, dass es an der für ein „Haustürgeschäft“ notwendigen Ursachenzusammenhang fehle, da zwischen dem ersten Hausbesuch und dem Abschluss des Darlehensvertrages meist ein Zeitraum von mehreren Wochen liege. Hierauf stützte sich auch die Gallinat-Bank – vergebens. Denn die Kanzlei Göddecke argumentierte am Wortlaut des Gesetztes und wies darauf hin, dass es für die Kausalität nicht darauf ankomme, wann die Vertragsverhandlungen beginnen, sondern wann sie enden. Erst vom Zeitpunkt der Beendigung der Vertragsverhandlungen – und mögen sie sich auch über mehrere Wochen hinziehen – kann die „Kausalitäts-Uhr“ zu laufen beginnen. Und wie in den meisten Fällen, so war es hier so, dass die Verhandlungen über den Darlehensvertrag erst mit der Vorlage des unterschriftsreifen Vertrages beim Kunden endeten. Wird dann sofort unterschrieben, bestehen an der Kausalität keine Zweifel mehr. Da auch die übrigen Voraussetzungen eines Haustürgeschäftes erfüllt waren, hat das Landgericht Frankfurt/Oder die Gallinat-Bank ohne Beweisaufnahme zur Zahlung verurteilt.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Das Urteil ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil es mit dem immer weiter um sich greifenden falschen Verständnis der „Kausalität“ aufräumt. Entscheidender Zeitpunkt ist die Beendigung der Vertragsverhandlungen, nicht der Beginn. Denn wenn auf den Beginn abzustellen wäre, hätte es die Bank selbst in der Hand die Kausalität zu unterlaufen. Sie müsste sich nach der ersten Kontaktaufnahme mit der weiteren Bearbeitung einfach ein wenig Zeit, die Kreditakte also z. B. schlicht einige Wochen liegen lassen. Dass dies dem Schutzzweck des Gesetzes zuwider läuft, hat das Landgericht Frankfurt/Oder nach einem deutlichen Hinweis durch die Kanzlei Göddecke richtig erkannt. 

 

Quelle: Landgericht Frankfurt/Oder (Urteil vom 13.04.2006 – 11 O 590/04 n. rkr.)

 

28. April 2006 (MC)

 

Hinweis auf weitere Dokumente / Berichte auf www.kapital-rechtinfo.de:

::Fuggerstadt-Center: Bank erlässt Darlehensforderung

:: Fuggerstadt-Center: NORD/ LB gibt nach

:: DCM AG: Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

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