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Globalino Aktienpower: Beteiligungsgesellschaft schon seit längerem führungslosDie Beteiligungsgesellschaft AktienPower CFD Fonds GmbH & Co. KG hat bereits seit längerem keine Geschäftsführung. Anleger wurden lange nicht informiert. Nun steht eine Neuwahl an. Wie sollen die Anleger reagieren? Eine Vielzahl von Anlegern haben sich an der AktienPower CFD Fonds GmbH & Co. KG beteiligt, die auch unter dem Namen GLOBALINO vertrieben wurde. Einer der Hintermänner ist Alfredo Cuti, der bereits durch andere Anlegerschadensfällen aufgefallen war. Seine Gesellschaften waren früher vormals vor allem in der Schweiz beheimatet. Mit dem Produkt GLOBALINO hatte sich Alfredo Cuti dann direkt auf den deutschen Anlegermarkt gewagt. Auch diese Anlage muss nun als gescheitert gewertet werden.
Die Geschäftsführung der AktienPower CFD (Globalino) ist im April 2014 aus dem Handelsregister gelöscht worden sein. Inhaber dieser Gesellschaft war Alfredo Cuti, der für deutsche Behörden nicht mehr auffindbar ist. Dies hat zur Folge, dass die Beteiligungsgesellschaft schon seit längerem nicht mehr handlungsfähig ist.
Eine Löschungsankündigung erfolgte seitens der Behörden bereits im November 2013. Dennoch sah sich die Treuhänderin, die HKT Steuerberatungsgesellschaft mbH, offenbar nicht veranlasst, die Anleger umgehend zu informieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Erst jetzt liegen Beschlussvorschläge auf dem Tisch, über die die Anleger abstimmen sollen.
Was aus diesen hervorgeht: Es verbleibt für die Anleger nur die Liquidation der Gesellschaft, die das Restkapital durch weitere Kosten schmälern wird. Ob die neue Geschäftsführung aber kompetent genug ist, ist unbekannt.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Wahl einer neuer Geschäftsführung ist sicher sinnvoll. Andernfalls drohen noch zusätzliche Haftungsgefahren für den Anleger. Ob die Konditionen für die Liquidation der Gesellschaft für den Anleger als gut bewertet werden können, ist höchst fraglich. Die Anleger sollten unseres Erachtens skeptisch sein. Denn ob für den Anleger nach den zukünftigen Kosten der Liquidation noch etwas übrig bleibt, ist völlig offen. Bilanzen wurden bereits seit Jahren nicht erstellt. Ob überhaupt noch Anlegergelder vorhanden sind, ist daher fraglich.
Daher sollten die Anleger den anwaltlichen Rat der KANZLEI GÖDDECKE einholen, ob ein vorheriger Ausstieg aus der Gesellschaft, eine Rückabwicklung und Schadensersatz nicht auch für sie möglich ist. Mit den notwendigen Rechtsprüfungen sind wir bereits beauftragt worden und haben auch in der Vergangenheit bereits in Sachen Aktienpower AG obsiegende Urteile erstritten.
Quelle: eigene Recherchen
08. August 2014 (PE)
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