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Göddecke Rechtsanwälte: Als Investorenkanzlei auch 2011 empfohlen

In dem jährlich erscheinenden Handbuch KANZLEIEN IN DEUTSCHLAND (KiD) aus dem NOMOS-Verlag werden die Siegburger Anwälte wiederholt für Kapitalanleger als bestens etabliert empfohlen. In dem aktuellen Brevier deutscher Wirtschaftsanwälte werden nur wenige Anwälte als Spezialisten für Investoren, Anleger und Bankkunden bezeichnet. Die Leistungsbilanz der KANZLEI GÖDDECKE findet erneut Anerkennung.

Neben dem Einsatz für Kapitalanleger in vielen Prozessen wird besonders die Tätigkeit der (Re-)Strukturierung von Vermögen herausgehoben. Deshalb wird bei generationenübergreifenden Vermögenstransfers vermehrt das Know-How der Anwälte in Anspruch genommen. Auch die Sanierung von Fondsbeteiligungen findet die Anerkennung der Redaktion des Kanzleiführers aus dem Nomos-Verlag.

 

Zu dem fundierten Ruf der Rechtsanwaltskanzlei Göddecke haben auch die zahlreichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften beigetragen sowie die Vortragstätigkeit des Namensgebers der Kanzlei bei der Ausbildung von Kriminalbeamten sowie in anlegerorientierten Gremien.

 

Die Beurteilung durch den Fachverlag mündet in den Worten:

 

Die Kanzlei Göddecke aus Siegburg hat sich als spezialisierte Boutique für Kapitalanleger mittlerweile bestens etabliert und zählt bei Fragen bezüglich der Beraterhaftung von Banken, Schrottfonds und der Vermögensverwaltung zu den viel mandatierten Kanzleien. Insbesondere für ihr Engagement im Anlegerschutz wird die Sozietät positiv wahrgenommen.

 

Die Orientierung für den Anlegerschutz drückt auch der in dem Kanzleiführer abgedruckte Aufsatz des Kanzleiinhabers zu Gehaltsbezügen von Vorstandsmitgliedern bei Aktiengesellschafen aus: „Vorstandsgehälter auf der ewigen Waagschale?“. Er setzt sich mit der Verpflichtung des Aufsichtsrats auseinander, in der Krise von Unternehmen, überdimensionierte Gehaltsansprüche der Unternehmensleitung auf ein gesundes Maß reduzieren zu müssen.

 

Quelle: Kanzleien in Deutschland (KiD), 12. Aufl., 2011, aus dem NOMOS-Verlag

 

03. Mai 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

 

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Göddecke Rechtsanwälte: Anerkannt und fest etabliert im Anlegerschutz

 

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