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Göttinger Gruppe: Anleger bekommen Einlage zurück

Durch mehrere Urteile hat der Bundesgerichtshof erneut die Rechte von Anlegern gestärkt, die sich an der Göttinger Gruppe beteiligt hatten. Damit bestätigt der BGH sein Urteil vom 29.11.2004.

Die Schlinge um den Hals der Göttinger Gruppe scheint sich enger zu ziehen. Nach seinem Urteil vom 29.11.2004 hat der Bundesgerichtshof die Gesellschaft in mehreren Urteilen erneut zur ungeschmälerten Rückzahlung geleisteter Einlagebeträge verurteilt.

 

Die Urteile liegen noch nicht vor. Aus der Presseerklärung des Bundesgerichtshofes folgt aber, dass insbesondere Anleger, die sich nach dem 01.01.1998 beteiligt haben, besonders gute Karten haben dürften. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt war der Göttinger Gruppe bekannt, dass das von ihr angepriesene Rentenmodell („Securente“) wegen der ratenweisen Auszahlung des Abfindungsguthabens gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Die Aufsichtsbehörde (BaFin) hatte der Göttinger Gruppe daher untersagt, das Abfindungsguthaben in dieser Form auszuzahlen. Das Gericht verurteilte die Göttinger Gruppe zur Rückzahlung der Einlagen, weil diese die nach dem 01.01.1998 beigetreten Anleger nicht über diese Änderung aufgeklärt hatte.

 

In anderen Verfahren verwies das Gericht die Streitigkeiten an die jeweiligen Oberlandesgerichte zurück. Hier ging es um Anleger, die vor dem 01.01.1998 beigetreten waren. Der obige Vorwurf konnte der Göttinger Gruppe in diesen Verfahren nicht gemacht werden, da der in Rede stehende Verstoß vor dem 01.01.1998 noch nicht vorlag. In diesen Fällen – wie in den anderen natürlich auch – hatten die Anleger aber noch weitere Pflichtverletzungen vorgetragen, die die Oberlandesgerichte noch nicht näher geprüft hatten. Dies müssen sie nunmehr nachholen.

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 51/05 des Bundesgerichtshofes vom 21.03.2005

 

23. März 2005 (MC)

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