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Göttinger Gruppe: Flut von Zwangsmaßnahmen führt zum Insolvenzstrudel – Befürchtungen der Anleger Bereits in den Tagen vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Kanzlei Göddecke in den Medien darauf aufmerksam gemacht, dass neues Ungemach den Anlegern droht. Zahlpflichten lauern an verschiedenen Stellen und fordern schon im frühen Stadium einseitig zu Gunsten der Anleger agierende Anwälte im Insolvenzverfahren und im Gläubigerausschuss. – Ein erster Blick in die Medien: Göttinger Gruppe – Wie passen Haftbefehl und Umzug zusammen?
.... Es ist Aufgabe von Gerichtsvollziehern die mit Haftbefehl Belegten aufzusuchen und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu bewegen. Weil die Göttinger Gruppe (GG) ihren Firmensitz kürzlich nach Berlin verlegt habe, würden die Göttinger Gerichtsvollzieher vermutlich die Berliner Kollegen um Hilfe bitten, sagte der Gerichtssprecher. Hinter jedem Haftbefehl stehe eine Forderung gegen die GG, erläuterte der Siegburger Anlegeranwalt Hartmut Göddecke, der mehrere Geschädigte vertritt. Die GG war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. ....
Die Gefahr sei für die Anleger umso größer, die binnen eines Jahres – zurückgerechnet vom Datum des Insolvenzantrages – Zahlungen von der GG erhielten, macht Göddecke auf § 136 der Insolvenzordnung aufmerksam. aus: Handelsblatt, 04. Juni 2007
... Anlegern drohen Rückforderungen Der Insolvenzverwalter hat mehrere Ansatzpunkte, Geld von GG-Anlegern zurück zu fordern. Einer sei gegeben, wenn Anleger gewinnunabhängige Auszahlungen erhalten hätten, warnt der Siegburger Anwalt Hartmut Göddecke. Es gab Vertragsvarianten, die solche Zahlungen vorsahen. Einen weiteren Ansatzpunkt für Rückforderungen liefert § 136 der Insolvenzordnung. Er erlaubt dem Insolvenzverwalter, binnen eines Jahres – vom Datum des Insolvenzantrags zurückgerechnet – erhaltene Zahlungen der GG an die stillen Gesellschafter – einzufordern. ...
Betrug sei es auch, wenn trotz fehlenden Vermögens Vergleiche abgeschlossen werden, die hinterher nicht zu bedienen sind, gibt Anwalt Göddecke zu bedenken. aus: Handelsblatt, 11. Juni 2007
... "Besonders aufpassen sollten Anleger, die von der Göttinger Gruppe gewinnunabhängige Auszahlungen erhalten haben", warnt zudem der Siegburger Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, ein Spezialist auf diesem Feld. Dieses Geld versucht der Insolvenzverwalter womöglich zurückzuholen, wenn er die Ausschüttungen als verbotene Rückerstattung von Eigenkapital ansieht. Auch zuletzt abgeschlossene Vergleiche mit der Gruppe könnten noch angefochten werden - bis zu einem Jahr nach Abschluss. aus: FAZ am Sonntag, 10. Juni 2007
.... Besonders aufpassen sollten Anleger, die von der Göttinger Gruppe gewinnunabhängige Auszahlungen erhalten haben. Hier droht der Rückgriff durch den Insolvenzverwalter. Anders ausgedrückt: „Der Insolvenzverwalter holt sich vom Anleger zurück, was diesem von der Göttinger Gruppe ausgeschüttet wurde“, erklärt Rechtsanwalt Göddecke. Möglich ist das, weil die gewinnunabhängigen Ausschüttungen rechtlich gesehen eine verbotene Rückerstattung von Eigenkapital sein können. Zu beachten ist auch, dass ein Insolvenzverwalter abgeschlossene Vergleiche mit den Beteiligungsgesellschaften der Göttinger Gruppe bis zu einem Jahr nach Abschluss anfechten kann. aus: Markenpost.de, 11. Juni 2007
Der Strippenzieher Als Kopf der GG gilt Jürgen Rinnewitz, langjähriger Vorstand der Tochter Securenta. Er hat die „Secu-Rente“ federführend gestaltet und auch den von einer Deutschen Anlagen AG aufgelegten Fonds MSF. Für dessen Konzeption seien „über zwischengeschaltete Firmen Millionenhonorare an Tochtergesellschaften der GG geflossen“, sagt der Siegburger Anwalt Hartmut Göddecke. Zudem gehe aus einem Beratungsvertrag vom 23. April 2004 hervor, dass Rinnewitz über die Firma SPS für die rechtliche Konzeption eine „Vergütung von 472.000 Euro“ erhielt. Rinnewitz war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Das Anlagekonzept sah verblüffend ähnlich aus: Auch beim MSF sollte ein Großteil des Geldes zunächst in eine Unternehmensbeteiligung fließen: In den Aufbau eines Vertriebs namens „Invictum“. Der sollte Produkte von GG-Töchtern verkaufen, etwa des Versicherers Gutingia. aus: Wirtschaftswoche, 11. Juni 2007
11. Juni 2007 (HG)
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