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Göttinger Gruppe: Haftbefehle und aktuelle Fragen verunsicherter Anleger Als die Kanzlei Göddecke Anfang Mai 2007 den Haftbefehl gegen den Geschäftsführer Martin Vaupel im Zwangsvollstreckungsverfahren beantragte, war die Flut weiterer Haftbefehle noch nicht abzusehen. Inzwischen sind seit dem 21. Mai 2007 mehr als 170 Haftbefehle vom Amtsgericht Göttingen gegen Verantwortliche ausgestellt worden und mehrere hundert Haftbefehle sind noch in der „Pipeline“ der Justiz. Haftbefehle gegen Manager – Staatsanwaltschaft ermittelt Die Göttinger Gruppe scheint massive Geldprobleme zu haben, denn anders ist die Flut aktueller Zwangsmaßnahmen wohl kaum zu erklären. Letztlich steht hinter jedem Haftbefehl mindestens ein Gläubiger, der sein vom Gericht zugesprochenes Geld von Unternehmen der Göttinger Gruppe nicht erhalten hat. Die Haftbefehle richten sich namentlich gegen Dr. Jürgen Rinnewitz, Marina Götz und Martin Vaupel. Mit weiteren Anträgen auf Erlass von Haftbefehlen wird gerechnet.
Wie aus Justizkreisen zu erfahren war, summieren sich die Forderungen aus den Titeln zur Zeit auf mehrere Millionen Euro. Solche massiven Zahlungsrückstände haben die Staatsanwaltschaft Braunschweig aktuell auf den Plan gerufen. Sie ermittelt jetzt intensiv weiter wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betruges.
Haftbefehl im Zwangsvollstreckungsverfahren Anders als im Kriminal- oder Strafverfahren dienen Haftbefehle bei der Realisierung von Geldansprüchen dazu, ihn zu zwingen, seine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Der Schuldner soll also nicht wegen seiner Schulden „festgesetzt“ werden. Deshalb wird in diesen Fällen in erster Linie der Gerichtsvollzieher tätig und nicht die Strafverfolgungsbehörden.
Werden die Finanzverhältnisse durch den Schuldner vollständig aufgedeckt, so hat sich der Haftbefehl erledigt. Der Gläubiger – in diesen Fällen in der Regel der Anleger – hat anschließend Kenntnis, welche Werte noch vorhanden sind. Er kann dann die Zwangsvollstreckung mit Hilfe der Gerichte und Gerichtsvollzieher weiter fortsetzen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Auszahlungsansprüche, die gerichtlich festgestellt worden sind, werden aller Voraussicht nach wohl kaum noch erfüllt werden. Die Ratensparer dürften sicherlich vor der Frage stehen, ob noch weiter eingezahlt werden muss. Dazu gesellt sich die Unsicherheit, ob über Unternehmen der Göttinger Gruppe Insolvenzverfahren eingeleitet werden; unter Umständen müssen dann bereits erhaltene Gelder wieder an die Anlageunternehmen zurückgezahlt werden.
Sollte sich herausstellen, dass Verantwortliche betrügerisch gehandelt haben, so dürften sie unter Umständen auch für die Anlegerschäden mit haftbar sein. Bis diese Fakten eindeutig zu erkennen sind, dürfte es ein sehr weiter Weg sein.
Nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE sollten sich Anleger rechtzeitig fachkundigen Rat einholen, um nicht weitere Schäden als die eingezahlten Gelder zu erleiden.
05. Juni 2006 (HG)
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