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Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KG: Haftbefehl gegen Geschäftsführer Gegen den Geschäftsführer Vaupel wurde Haftbefehl beim Amtsgericht Göttingen durch die Kanzlei Göddecke für einen Anleger im Mai 2007 gestellt. Das Anlageunternehmen konnte die Forderung von insgesamt € 6.280,00 nicht einmal im Ansatz begleichen und wollte auch keine Erklärung zu seinen Vermögenswerten abgeben. Da das Finanzunternehmen seine gesetzliche Pflicht missachtete, ist durch das Amtsgericht Göttingen am 07. Mai 2007 Haftbefehl gegen den Geschäftsführer erlassen worden. Der Haftbefehl ist inzwischen dem Gerichtsvollzieher übergeben worden, damit er kurzfristig vollstreckt werden kann. Anscheinend kann nur auf diese Weise das Unternehmen gezwungen werden, seine Vermögensgegenstände zu offenbaren.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke:
Nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE besteht bei einer solchen Sachlage Grund zu der Befürchtung, dass ernste Liquiditätsprobleme auf der Tagesordnung des Finanzkonzerns stehen. Für Anleger ist es wichtig, jetzt zu handeln, damit bei einer Pleite des Unternehmens der Insolvenzverwalter nicht noch Forderungen wegen ausgezahlter Beträge oder gewinnunabhängiger Ausschüttungen und noch unerfüllter Ratenverträge stellen kann.
30. Mai 2007 (HG)
Quelle: - Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 17. November 2006, Az. 10 U 59/06 - Haftbefehl Amtsgericht Göttingen vom 07. Mai 2005, Az 72 M 1075/07
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