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Göttinger Gruppe: Insolvenzbeginn zum Frühjahrsende für Unternehmen der GG

Recht zügig ist am 20. Juni 2007 das Insolvenzverfahren über die Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien in Berlin eröffnet worden. Auf einen kurzen Nenner gebracht heißt das: Der reguläre Geschäftsbetrieb kann nicht mehr weiter geführt werden, und das Insolvenzgericht geht davon aus, dass genügend Geld zusammengetragen werden kann, um mindestens die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. – Was können die Gläubiger unternehmen?

Zu nächst geht es rein formal um drei Termine:

1.      Die Ansprüche der Gläubiger sind bis zum Montag, 10. September 2007 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf Rattunde in Berlin anzumelden.

2.      Es soll am Donnerstag, 16. August 2008 um 8.00 Uhr ein Termin stattfinden, bei dem es um die Person des Insolvenzverwalters geht und um die Frage, ob eine Interessenvertretung der Gläubiger (= Gläubigerausschuss) gewählt wird. Ebenfalls soll ein erster Bericht des Insolvenzverwalters Rattunde erfolgen.

3.      Um die Forderungen der Gläubiger geht es bei dem dritten Termin am Donnerstag, 08. November 2007, um 9.05 Uhr beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, II. Stock Saal 218.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Was wie die Routine eines „ganz normalen“ Insolvenzverfahrens aussieht, bedeutet wohl das Ende eines vermeintlichen Finanzkonzerns. Wer sich als Forderungsinhaber im Insolvenzverfahren sachkundig vertreten lässt, kann sicher gehen, dass seine Rechte gewahrt bleiben. Die Kanzlei Göddecke wird sich auch in diesen Abschnitten des Insolvenzverfahrens für die Belange der Anleger einsetzen; und nicht nur wenn Rückforderungen an Anleger gestellt werden oder Forderungen auf weitere Einzahlungen.

 

Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (AG Charlottenburg) Beschluss vom 21. Juni 2007, 26g IN 2620/07

 

01. Juli 2007 (HG)

 

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Göttinger Gruppe: Wird ein Insolvenzverwalter weitere Gelder von Anlegern verlangen?

 



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