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Göttinger Gruppe: Wird ein Insolvenzverwalter weitere Gelder von Anlegern verlangen? Diese bange Frage für die Anleger gab es im ersten Gespräch am 14. Juni 2007 zwischen dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rattunde und einigen Anlegeranwälten unter einigen anderen Problempunkten zu besprechen. Wie können sich Anleger vor Forderungen schützen? Rechtsanwalt Professor Ralf Rattunde ist für einige Unternehmen zum vorläufigen Insolvenzverwalter vom Berliner Amtsgericht Charlottenburg bestellt worden. Am 14. Juni 2007 lud er mehrere Anlegervertreter zum persönlichen Gespräch nach Berlin ein. Nach vorliegenden Pressemeldungen soll es auch darum gegangen sein, ob die Anleger, die auf ratierliche Verträge einzahlen, auch nach dem Insolvenzantrag die Kassen der jeweiligen Unternehmen füllen sollen. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll den Presseinformationen zur Folge eindeutig die Forderung erhoben haben, dass das Geld der Anleger weiter zu fließen habe.
Was für die einen Anleger, deren Verträge noch nicht erfüllt sind, ein sehr bitterer Wermutstropfen ist, könnte sich für die Anleger, die in der Vergangenheit fest stehende Ansprüche gegen die Unternehmen haben, als ein kleiner Glücksfall am Ende eines sehr langen Insolvenzverfahrens erweisen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Situation wird für viele Anleger nicht gerade einfacher:
Generelle Aussagen verbieten sich, es ist vielmehr die individuelle Lösung gefragt – zu speziell sind die „Anlageangebote“ der Göttinger Gruppe gewesen. Die KANZLEI GÖDDECKE kümmert sich erfolgreich seit vielen Jahren um Anleger der Göttinger Gruppe und hat die eingezahlten Gelder ganz oder zum großen Teil für ihre Mandanten zurück gefordert.
Sicher ist allerdings eines: Anleger sollten für eine starke Vertretung im Insolvenzverfahren sorgen. Hier können sie ihre Stimme im so genannten Gläubigerausschuss erheben und geeignete Vertreter wählen. Die Kanzlei Göddecke, die bereits in einem anderen Insolvenzverfahren, welches Spuren zur Göttinger Gruppe aufweist, im Gläubigerausschuss aktiv ist, wird sich auch in diesen Verfahren für Kleinanleger einsetzen.
Die Kanzlei Göddecke bleibt angesichts der aktuellen Entwicklung bei ihrer generellen Empfehlung für Anleger, deren Verträge noch „im Feuer“ stehen, die Kündigung auszusprechen und möglicherweise mit Gegenforderungen aufzurechnen.
18. Juni 2007 (HG)
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Göttinger Gruppe / Securenta AG: Auswege aus dem Vertragsgewirr
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