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Göttinger Gruppe / Securenta AG: Auswege aus dem Vertragsgewirr Wie kann man sich von unliebsamen Verträgen trennen? Viele Anleger merken jetzt, nachdem die Insolvenz eingetreten ist, dass ihr Geld in Gefahr ist. Und nicht nur das: Im Krisenfall muss der „Sparer“ des „PensionsSparPlans“ – auch „Persönlicher Sparpan“ oder „SecuRente“ genannt – wohl in ein Fass ohne Boden einzahlen. In den vergangenen zwei bis drei Jahren haben sich viele Anleger der Göttinger Gruppe (GG) erfolgreich von den Fesseln ihrer Verträge befreit. Sie erkannten, dass es im eigentlichen Sinne nicht um Sparen ging, sondern sie sich ungewollt an riskanten Unternehmen beteiligten. Mehrere Tausend Anleger zogen, nachdem das oberste Zivilgericht im Jahre 2005 den Weg für GG-Anleger frei gemacht hatte, den Schlussstrich. Alle diejenigen, die jetzt noch die Notbremse ergreifen wollen, können mit Hilfe eines Musterschreibens versuchen, den Rettungsanker zu werfen.
Dazu FINANZTEST auf ihrer Internetseite: ... Schreiben. Wenn Sie Ratensparer der Göttinger Gruppe sind, sollten Sie Ihren Vertrag sofort aus wichtigem Grund kündigen und vorsorglich auch anfechten. Verwenden Sie dafür das Musterschreiben der Redaktion FINANZTEST (http://www.stiftung-warentest.de/filestore/public/d6/28/bfda02a6-dd9c-4b3a-a13f-617888045306-file.rtf) und richten Sie es je nachdem, ob Sie Anleger der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH &Co. KG aA. oder der Securenta AG sind an die angegebenen Adressen. Falls Ihre Beiträge im Lastschriftverfahren von der Göttinger Gruppe abgebucht werden, sollten Sie zusätzlich ihre Lastschrift sofort widerrufen und bei Ihrer Bank etwaige Abbuchungen stornieren lassen, wenn die Göttinger Gruppe oder ein Insolvenzverwalter dennoch Lastschriften einreicht.
Verteidigung. Sollte Sie der Insolvenzverwalter Ihrer Anlagefirma auffordern, Ihre vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Der versucht dann, die Ansprüche abzuwehren. Eventuell können Sie bereits bestehende Schadenersatzansprüche gegen die Forderung aufrechnen. ....
Weitere Verteidigungsstrategien sind der Widerruf, wenn der Vertrag in einer Haustürsituation abgeschlossen worden ist, oder die Anfechtung, wenn Vermittler extrem falsch beraten haben. Rein vorsorgend sollte auch die Beitragsfreistellung beantragt werden.
Quelle: Finanztest online 08. Juli 2007 (HG)
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