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Göttinger Gruppe: Drei auf einen Streich – Insolvenzanträge gegen weitere Unternehmen der GG Nachdem am 07. Juni 2006 das Insolvenzantragsverfahren gegen die Securenta AG in Göttingen eröffnet worden ist, kommt einen Tag später die Nachricht vom Insolvenzgericht in Berlin-Charlottenburg, dass drei weitere Insolvenzanträge gestellt worden sind. Anleger sollten auf starke Vertretung beim Insolvenzverfahren Wert legen. Ping-Pong-Spiel der Insolvenzgerichte bei der Securenta AG auf Kosten der Anleger Für Verwirrung sorgt die aktuelle Nachricht, dass zwei Insolvenzanträge gegen die Securenta AG gestellt worden sind. Zum einen von einem Bonner Anleger in Göttingen und beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin als so genannter Eigenantrag; also von der Geschäftsleitung des Unternehmens. Inzwischen wurde durch das Göttinger Tageblatt gemeldet, dass von der Göttinger Gruppe erklärt worden sei, der Antrag des Anlegers sei zurückgenommen worden und er habe das Geld erhalten. Der Sprecher des Amtsgerichts Göttingen widerspricht dem und lässt laut Göttinger Tageblatt erklären: „Das ist falsch.“ – Eine Rücknahme des Antrages würde dem Gericht nicht vorliegen ebenso wenig wie der Nachweis, dass die Zahlung an den Anleger erfolgt sei.
Das Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg erklärte das Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 36s IN 2619/07 für die Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement Aktiengesellschaft am 08. Juni 2007 für eröffnet und setzte um 13.00 Uhr den Rechtsanwalt Rolf Rattunde als Insolvenzverwalter ein.
Wie es zu dem doppelten Insolvenzverfahren kam, ist unklar. Möglicherweise ist hier – wie es die Zeitung formuliert – mit Taktik und Tricks gearbeitet worden; denn ein Eigenantrag kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. Das Göttinger Tageblatt meldet weiterhin, dass es einen Beschluss der Hauptversammlung für einen Umzug nach Berlin nicht geben würde. Weitere Insolvenzanträge der GG-Unternehmen Sowohl für die Göttinger Gruppe Beteiligungs GmbH (AG Berlin-Charlottenburg, AZ 36g IN 2621/07) als auch für die Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (AG Berlin-Charlottenburg, AZ 36g IN 2620/07) sind Insolvenzanträge gestellt worden. Auch hier ist in den Mittagsstunden des 08. Juni 2007 Rechtsanwalt Rolf Rattunde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Insolvenzantrag eines Anlegers und Eigenantrag des Managements als auch die spekulative Rücknahme des Antrages sowie die Einsetzung von zwei Insolvenzverwaltern für die Securenta AG – und dann kein Wort der Erklärung auf der Homepage des Unternehmens nach der Flut von Haftbefehlen.
Für die Anleger dürfte es nicht nur um die Frage gehen, ob sie ihr investiertes Geld zurück erhalten, sondern auch um Schutz vor dem Insolvenzverwalter. Fast unisono wird in den Medien davon ausgegangen, dass die stillen Beteiligten von dem Verwalter aufgefordert werden finanzielle Beiträge zu leisten.
Mit Spannung wird das Gutachten des Insolvenzverwalters erwartet – werden die Verfahren eröffnet werden oder mangels Masse abgewiesen. Angesichts dessen, dass in den vergangenen Jahren erhebliche Forderungen von Anlegern ausgezahlt worden sind, steht zu befürchten, dass die Kassen gänzlich leer sein werden und noch vorhandene Werte bereits verpfändet sein könnten. Wenn es denn zum Äußersten kommt, sollten Anleger eine starke Stellung im Gläubigerausschuss erhalten, ist die Forderung der KANZLEI GÖDDECKE, die bereits in einem anderen Insolvenzverfahren einer Kapitalanlagefirma die Stellung der Kapitalgeber vertritt – auch hier ist die Spur zu den Machern der Göttinger Gruppe zu erkennen.
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (AG Charlottenburg) AZ 36g IN 2621/07, 36g IN 2620/07, 36s IN 2619/07
09. Juni 2007 (HG) |
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