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Griechische Staatsanleihen: Umtauschangebot Viele Anleger griechischer Staatsanleihen erhielten in diesen Tagen Post von ihrer Bank. Darin wurden sie aufgefordert, über ein Umtauschangebot des Staates Griechenland zu entscheiden. Mit diesem Umtauschangebot will der griechische Staat sich erheblich entschulden. Privatanleger fürchten zu Recht, dass diese Transaktion große Nachteile für ihren Geldbeutel mit sich bringt. Selbst das Wort von der Insolvenz macht die Runde. Ins Auge springt zunächst der Nachteil, dass der Anleger auf über 50 % seiner Ansprüche verzichten soll. Für diejenigen, die beim Erwerb auf die vermeintliche Sicherheit von Staatsanleihen gesetzt hatten, ist dies ein schwerer Schlag. Überdies verlängern sich die Laufzeiten der neuen Anleihen auf 30 Jahre.
Vorteilhaft ist für die Anleger, dass die neuen Staatsanleihen eine höhere Sicherheit bieten. Denn diese Anleihen sind – wenn auch nur zu einem geringen Teil – durch Finanzmittel aus dem sog. europäischen Rettungsschirmen besichert. Ferner unterliegen diese neuen Anleihen dem englischen Recht, was weitere Änderungen der Anleihebedingungen künftig erschwert.
Der Umtausch wird jedenfalls durchgeführt, wenn mindestens 90 % der Anleihegläubiger zustimmen. Stimmen zwischen 75 % und 90 % der Gläubiger zu, hat der griechische Staat die Möglichkeit, den Umtausch zwangsweise durchzuführen. Bei einer noch geringeren Zustimmung kann der Umtausch nicht durchgeführt werden. Dann besteht eine Insolvenzgefahr des griechischen Staats.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE raten, auf das Umtauschangebot zurückhaltend zu reagieren. Insbesondere für Gläubiger von Anleihen, die noch in 2012 fällig werden, ist ein Umtausch in Anleihen mit 30jähriger Laufzeit nachteilig. Demgegenüber könnte ein Umtausch gerade für sicherheitsbedürftige Anleger, die über Anleihen mit langer Restlaufzeit verfügen, attraktiv sein.
Gläubiger von Anleihen, die bereits jetzt dem englischen Recht unterliegen, sind von der aktuellen Abstimmung nicht betroffen. Diese Anleihen sind daran zu erkennen, dass deren internationale Kennnummer ISIN nicht mit dem Kürzel „GR“ beginnt. Die Konditionen dieser Anleihen sollen in Gläubigerversammlungen durch Mehrheitsbeschluss geändert werden. Die Termine dieser Gläubigerversammlungen stehen für eine Vielzahl von Anleihen bereits fest.
Gerade im Bereich der Schuldverschreibungen hat die KANZLEI GÖDDECKE für ihre Anleger Erfolge erzielt. Dabei ging es nicht nur die Bewertung von Änderungen der Anleihebedingungen, die Emittenten vorsahen. Auch gerichtlich konnten die Interessen von Anleihegläubigern wirksam verteidigt werden.
Quelle: eigene Recherche
7. März 2012 (Rechtsanwalt Daniel Vos) Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“
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