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Konsumgüter Direktvertrieb e.V.: BaFin untersagt das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. Mai 2008 dem Konsumgüter Direktvertrieb e.V., Dornstetten, untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Ferner hat die BaFin die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet. Der Konsumgüter Direktvertrieb e.V. bot dem Publikum an, ihm im Rahmen von Beitrittserklärungen vereinbarte Darlehen („Mitglieder-Payments“) als Einmalzahlung oder ratenweise zur Verfügung zu stellen. Der Verein versprach, den Gesamtbetrag nach einer Laufzeit von fünf oder zehn Jahren zuzüglich eines prozentual festgelegten „Bonus“-Betrags zurückzuerstatten. Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen wurden von ca. 80 Personen Gelder in Höhe eines Gesamtvolumens von mehr als 0,6 Mio. Euro angenommen.
Durch die Annahme der Anlegergelder auf der Grundlage der Beitrittserklärungen betreibt der Konsumgüter Direktvertrieb e.V. das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet den Konsumgüter Direktvertrieb e.V., die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.
Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verlautbarung vom 09.07.2008
16. Juli 2008 (Hartmut Göddecke)
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