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Kreditgeschäft: Kein Bauernopfer für die Bank Hintergrund des
Kreditvertrages der Bank mit dem Sohn war die schlechte Bonität des Vaters,
weil dessen Geschäfte nicht mehr so gut liefen. Also kamen dieser und der
Bankangestellte auf die Idee, den Kreditantrag auf den kurz vorher volljährig
gewordenen Sohn auszustellen. Zunächst schien alles planmäßig zu laufen: der
dem Vater ausgezahlte Kreditbetrag wurde viele Jahre von ihm an die Bank
zurückgezahlt. Als dem Vater die
finanzielle Puste ausging, wollte die Bank den restlichen Betrag von dem Sohn
erstattet bekommen. Zu Unrecht, wie jetzt das LG Chemnitz entschied. Der damals
geschäftlich vollkommen unerfahrene Sohn war – auch für die Bank erkennbar –
nur ein vorgeschobener Kandidat, der das Geld überhaupt nicht verwenden konnte.
Der Vater wiederum, der das Geld für die Sanierung seines Geschäfts benötigte,
war nach Einschätzung der Bank nicht mehr kreditfähig. Der Sohn war außerdem damals
nicht in der Lage, Zinsen und Tilgung des Darlehens aus seinen Einnahmen zu bestreiten,
so dass das Gericht der Meinung war, dass eine solche Kreditbelastung
zusätzlich sittenwidrig war. Stellungnahme der Kanzlei Göddecke In dem von der Kanzlei Göddecke erstrittenen Urteil Glasklar
erklärt das Gericht, dass solche Scheingeschäfte auf dem Rücken fast mittelloser
Kinder nicht geduldet werden. Das gilt insbesondere, weil die Bank über alle
Einzelheiten dieses Deals informiert war. Gerade nahe Angehörige müssen nicht
in jedem Fall für Bankschulden herhalten. Quelle: Landgericht Chemnitz (LG Chemnitz) Urteil vom 07. August 2009, Az. 7 O 2201/08 23. September 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) Weitere interessante
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