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Lehman Brothers: Frankfurter Sparkasse verkaufte Zertifikate

Rund 4,5 Millionen Bundesbürger nutzen nach einer Informationsschrift des Deutschen Derivate Verbandes Zertifikate als Geldanlagen. Solche Geldanlagen empfahl auch die Frankfurter Sparkasse 1822 ihren Kunden; etwa 5.000 von ihnen ließen sich zu Käufen in Lehman-basierte Wertpapiere hin beraten.

Das Öl-TwinWin-Zertifikat 01/2008 wurde von der Frankfurter Sparkasse 1822 als Vermögensanlage mit einem Werbeflyer Kunden nahe gebracht. Emittent war nach Angaben der Werbebroschüre Lehman Brothers Treasury Co. B. V und Garantiegeber Lehman Brothers Holdings Inc. sowie der Dealer Lehman Brothers International (Europe). Zwar enthält die ausdrücklich als Werbeflyer bezeichnete Kurzbeschreibung auch allgemeine Hinweise über Risiken unter der Überschrift: „Das sollten Sie bedenken“, er weist aber auch ausdrücklich am Ende unter dem Titel „Weitere Informationen“ in kleineren Druckbuchstaben darauf hin, dass vor dem Erwerb eine ausführliche und an der Kundensituation ausgerichtete Beratung erfolgen sollte. Außerdem soll sich der Kaufinteressent mit einem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegten Prospekt auseinandersetzen.

 

Der bloße Hinweis auf Verkaufsprospekte im Werbeflyer reicht für eine ordnungsgemäße Beratung eindeutig nicht aus. Dieses hat bereits das Oberlandesgericht Frankfurt/M. entschieden (Urteil vom 23.03.2007, Az.: 3 U 141/06) (http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_g/Goettinger_Gruppe_Anlegerhoffnung_OLG_Frankfurt.shtml). Die Aussichten für Geschädigte ihr gutgläubig investiertes Geld zurück zu erhalten, stehen deshalb in vielen Fällen sehr gut.

 

Zertifikate spiegeln das Risiko der Kurswerte von Aktien, Anleihen oder anderen Finanzinstrumenten wieder; je nach dem mit welchem Finanztitel (= Basiswert) sie gefüllt sind. Fällt – wie im Fall Lehman Brothers – der Basiswert aus oder erleidet einen Teilverlust, so schlägt sich das auf den Wert des Zertifikats nieder. Im schlimmsten Falle ist mit einem Totalverlust zu rechnen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Wer konkret über seine Ansprüche gegen Anlageberater Auskunft erhalten will, kann das Beratungsangebot der KANZLEI GÖDDECKE sowohl schriftlich, per Fax oder online nutzen. (02241/17 33-20 oder lehman@rechtinfo.de).

 

 

13. Oktober 2008 (Hartmut Göddecke)

 

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