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Lehman Brothers: Anleger kämpft erfolgreich für Ersatz seines Verlustes Bereits im Sommer 2008 wurde die Dresdner Bank dazu verurteilt, einem Anleger in Lehman-Papiere angelegte Gelder zu ersetzen. Ein klares Urteil, das auf Fehlberatung hinweist. Anleger können deshalb weiterhin mit guten Aussichten ihre Rechte gegenüber Banken geltend machen und brauchen sich nicht mit Vertröstungen hinhalten zu lassen. Der zentrale Punkte, dass Schadensersatz für Lehman-Zertifikate von Banken gezahlt werden muss, wenn riskante Wertpapiere einem sicherheitsorientierten Anleger empfohlen wurden, ist durch in dem Gerichtsverfahren deutlich geworden. Bereits im Juni 2008 entschied das Landgericht Hamburg zu Gunsten eines Geldanlegers.
Die Dresdner Bank hatte dem klagenden Investor „21.179,12 EURO ... Zug um Zug gegen Rückgabe des Lehman Brothers Treas. Co. B. V. Glob. Chan ZT 07 (13.3.10) Indes Bskt. Zertifikats mit der ISIN DE000A0MJHE1 zu zahlen“. Nach Pressemeldungen sind auch die Anwalts- und Prozesskosten von der Bank erstattet worden.
Die Verbraucherzentrale in Hamburg begrüßt das Urteil mit den Worten: „Vorgerichtlich wehrte sich die Bank mit Händen und Füßen gegen die Forderung des Kunden. Erst nach Klageerhebung lenkte das Geldhaus ein“.
Gegenüber der Online Ausgabe der Wirtschaftswoche (WiWo) vom 22. Oktober 2008 erklärte die Dresdner Bank, dass kein Zusammenhang mit der Pleite des Lehman-Konzerns zu sehen sei. Hier wäre nur über einen Einzelfall entschieden worden.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Gerade weil das Urteil vor dem Zusammenbruch der Lehman Brothers erging, zeigt es nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE eindeutig, dass derartige Zertifikate für viele Anleger vollkommen ungeeignet waren und Gerichte den Banken die Augen öffnen können und auch die Geldbörsen.
Die seit 1995 auf dem Kapitalanlagesektor für Anleger tätige KANZLEI GÖDDECKE vertritt bundesweit Bankkunden, die ihre Anlageschäden von Banken und Beratern ersetzt bekommen haben. Sie sieht auf Grund der Verniedlichung von Risiken durch Banker in den meisten Fällen für Lehman-Geschädigte gute Erfolgsaussichten. Ein erster Kontakt kann telefonisch erfolgen (0 22 41 / 17 33 - 20) oder per eMail (lehman@rechtinfo.de).
Quelle: Landgericht Hamburg (LG Hamburg), Urteil vom 20. Juni 2008, Az 319 O 125/08
23. Oktober 2008 (Hartmut Göddecke)
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