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Lehman Brothers: Verbraucherzentrale Hamburg rät zum Überprüfen von Bankangeboten Nicht gleich Vorschläge von Banken ohne Überprüfung akzeptieren, empfiehlt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg in einem aktuellen Video den Lehman-Geschädigten. Wenn Lehman-Betroffene von ihren Geldhäusern Vergleichsangebote erhalten, sei es ratsam, diese Offerten durch verbraucherorientierte Fachleute und Anwälte mit Bankkenntnissen checken zu lassen. Es geht konsequent um vollständigen Ersatz für wertlose Zertifikate. Da kann eine vermeintlich gut klingende Offerte der Bank, die Anlegern riskante Wertpapiere verkauft hat, durchaus zweite Wahl sein. Statt vollständiger Schadensregulierung werden möglicherweise nur Teilbeträge erstattet und im Gegenzug hat der Sparer eventuell auf Rechte zu verzichten. Auch Zinsen müssen nach Ansicht von Verbraucherschützern in solch einer Lage an beratene Anleger bezahlt werden.
Die Überprüfung von Schadensangeboten der Banken durch eine Verbraucherschutzorganisation oder verbraucherorientierte Anwälte mit Bank-know-how empfiehlt deshalb Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Empfehlung der Verbraucherzentrale ist plausibel. Denn wer kann einer Bank, die durch den Verkaufsdruck Lehman-Wertpapiere fälschlich als sicheres Investment verkauft und damit bei Anlegern Schaden verursacht hat, schon ohne erneute Kontrolle vertrauen.
Eine fachliche Beratung ist in jedem Fall preiswerter als ein vermeintlich gutes „Regulierungsangebot“ der Bank. Telefonisch können Sie eine erste Hilfe erhalten unter 0 22 41 / 17 33 – 20 oder via eMail: lehman@rechtinfo.de.
Quelle: stern.de (http://www.stern.de/video/?lid=12) – Hoffnung für deutsche Lehman-Geschädigte
28. Oktober 2008 (Hartmut Göddecke)
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