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Lehman Brothers: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) stellt Entschädigungsfall für Lehman Brothers Bankhaus AG fest Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Dienstag, dem 28. Oktober 2008, für die Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt, den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Einleger der Bank entschädigen kann. Die Lehman Brothers Bankhaus AG gehört nicht nur der EdB an, sie wirkt darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit. Nachdem die BaFin für die Lehman Brothers Bankhaus AG den Entschädigungsfall festgestellt hat, wird der Einlagensicherungsfonds von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben.
Die BaFin musste den Entschädigungsfall feststellen, da die im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz festgeschriebene Sechs-Wochen-Frist nach Verhängung des Moratoriums gegen die Bank abgelaufen ist. Dieses war am 15. September 2008 erlassen worden und dauert seitdem an. Die BaFin hatte das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Dem Institut droht die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hatten (Chapter 11) beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung (administration) gestellt worden sind.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Viele Privatanleger, die in Zertifikate der Lehman-Bank ihr Geld angelegt haben, werden von der Entscheidung der BaFin nicht profitieren. Dazu dürften auch die Kunden von Sparkassen und Banken gehören, die auf Empfehlung von Bankberatern ihr Geld in derartige Wertpapiere angelegt haben.
Die KANLZEI GÖDDECKE steht Anlegern unter 0 22 41 / 17 33 – 20 und unter lehman@rechtinfo.de zur Verfügung.
Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Veröffentlichung vom 28. Oktober 2008
28. Oktober 2008 (Hartmut Göddecke)
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