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Lehman Brothers: Kostengünstiger Rechtsrat für Anleger

Viele Anleger von Lehman-Zertifikaten fürchten, dass neben einem Totalverlust noch weitere Ausgaben auf sie zu kommen, wenn sie einen Anwalt einschalten. Diese Ansicht trifft in vielen Fällen nicht zu. Denn staatliche Hilfen, wie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, als auch Prozessfinanzierungen verschiedener Art geben Anlegern finanziellen Atem zum Handeln.

Professor Hans-Peter Schwintowski, Leiter der Forschungsstelle zur Finanzierung von Gerichtsprozessen an der Humboldt-Universität Berlin, macht Mut zum aktiven Angehen von Anlegerrechten. Wer nur geringes Einkommen hat und wessen Vermögen durch die Beratung von Finanzfachleuten zerschmolzen ist, kann unter gewissen Umständen auf staatliche Unterstützung in Form von Beratungshilfe oder Prozesskostenzuschüsse hoffen. In vielen Fällen steht nicht nur Rentnern dieser Weg offen; sie wissen nur manchmal nicht, wie er zu beschreiten ist.

 

Alternativ kann sich der Geschädigte an einen privaten Prozesskostenfinanzierer wenden. „Das funktioniert ganz einfach: Der Anleger schließt mit einem Unternehmen, dem Prozesskostenfinanzierer, einen Vertrag. Darin verpflichtet sich der Prozesskostenfinanzierer, die Kosten für das Verfahren verbindlich zu übernehmen. Dafür bezahlt der Anleger gar nichts“, erklärt Professor Schwintowski.

 

Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt  nicht nur die Kosten, sondern auch das komplette Risiko der Rechtsvertretung, selbst wenn es schief gehen sollte. „Prozesskostenfinanzierung lohnt sich vor allem für Leute, die wenig Geld haben, die sich selbst den Prozess gar nicht leisten könnten, und die ihn deswegen vielleicht gar nicht führen würden“, so Professor Schwintowski gegenüber dem WDR in der Sendung Ratgeber Recht. Der Preis für eine solche Finanzierung: Ein Teil des Gewinnes – meist zwischen 20 - 30 % – geht als Lohn an den Geldgeber. Ob ein Finanzierer diesen Deal auch wirklich macht, hängt immer vom Einzelfall ab.

 

In vielen Fällen kann auch ein Kredit helfen, die Kosten für die Schäden in Griff zu bekommen. Gelingt es dem Anwalt, dass der Schädiger nicht nur die investierte Summe zurück zahlt, sondern die Kosten für die Rechtsvertretung, kann die Rückzahlung unter Umständen schnell möglich sein.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Welche der vier vorgestellten Finanzierungsformen individuell die Beste ist, kann in einem Gespräch mit einem Anwalt geklärt werden. Dabei werden auch die Erfolgsaussichten geprüft. – Für geschädigte Anleger ein gangbarer Weg, bei dem finanzielle Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden können.

 

Quelle: eigner Bericht mit Material der ARD (WDR), Ratgeber Recht (Tipp Prozesskostenfinanzierung) vom 08. November 2008, 17:03 Uhr

 

10. November 2008 (Hartmut Göddecke)

 

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