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Anleger gewinnt gegen Citibank – Kompletter Schadensersatz durch Urteil Premium Express Defensiv VIII Zertifikate sind nicht sicher – auf diese Formel kann man die zentrale Aussage in dem Urteil gegen die Citibank bringen. In der Folge kann man einem sicherheitsorientierten Anleger eine solche Geldanlage nicht empfehlen; weitere Folge: Die Citibank hat den Schaden ohne Wenn und Aber vollständig zu ersetzen. Einen Beratungsfehler hat das Amtsgericht Leipzig festgestellt, wenn Geld für einen bestimmten Zweck sicher angelegt werden soll und ein riskantes Finanzprodukt von einem Bankberater empfohlen wird.
Im Urteilsfall ging es um eine sorglose Geldanlage für die Zukunft des Kindes. In dem Beratungsgespräch wurde seitens der Anlagewilligen erklärt, dass sie sicherheitsorientiert seien und sehr konservativ. Schon kurze Zeit nach dem Kauf platzte die werblich herausgestellte Kapitalgarantie wie eine Seifenblase, der Wert sank erheblich.
Die Angabe der Bankmitarbeiterin vor Gericht, dass die Eltern des Kindes aus steuerlichen Erwägungen entschieden hätten, eine hoch verzinsliche und damit riskantere Geldanlage einzugehen, als ihr ursprüngliches Anlegerprofil vorgab, wischte der Richter als nicht schlüssig vom Tisch: Die Bankangestellte hatte sich erst gar nicht gehörig nach der steuerlichen Situation erkundigt.
Auch der Wunsch nach einem möglichst hohen Zinssatz ist nach Ansicht des Richters weder verwerflich noch ein Indiz für das Vorliegen eines risikobewussten Anlegers. Wird die Anlage als sicher dem Anleger vorgestellt, so kann er dem Berater prinzipiell vertrauen. – Dieses Vertrauen in den Berater wird grundsätzlich durch das Gesetz geschützt.
Die Bank muss nach dem Urteil nicht nur das verlorene Kapital ersetzen, sondern auch die Zinsen für eine alternative Anlage in Festgeld; darüber hinaus soll das Geldhaus auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten zahlen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Ein erster Meilenstein ist in der Auseinandersetzung mit Zertifikaten gesetzt worden. Sicherheitsorientierte Anleger können jetzt aufatmen.
Ein zweites Signal ist zu erkennen: Es kommt auf die wirklichen Wünsche der Anleger an und nicht nur auf Wertpapiererhebungsbögen, die die Bankberater – wie sich inzwischen herausstellt, vielfach falsch – ausgefüllt haben. Dass die Vorstellungen der Anleger möglicherweise in vielen Fällen nicht korrekt bei der Bank notiert worden sind, kann der Bank jetzt zum ernsten Problem werden.
Die KANZLEI GÖDDECKE ist auf die Beratung und Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert (Telefon: 0 22 41 / 17 33 – 20).
Quelle: Amtsgericht Leipzig (AG Leipzig) Urteil vom 10. November 2008, Az 115 C 3759/08 (n. rkr.)
24. November 2008 (Hartmut Göddecke)
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