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Lehman Brothers: Faustformeln für Beratungsfehler von Banken Wer beraten werden will, will vollständig und wahrheitsgemäß informiert werden. Wird ein Beratungsverhältnis mit einer Bank eingegangen, hat ein Anleger weitergehende Rechte: Er darf von seinem Geldinstitut fordern, ihm zu erklären, ob das Anlageprodukt zu ihm passt. Die Anlageberatung der Geldhäuser steht nicht im luftleeren Raum, sondern verpflichtet die Banken, auf die individuelle Situation des Anlegers einzugehen. Wie das geht, soll im folgenden Stufenplan skizziert werden.
3. War der Fehler für den Verlust ursächlich? Dieser Umstand dürfte im Regelfall zu bejahen sein, wenn intensiv in das Finanzprodukt Lehman-Zertifikate „hinberaten“ worden ist.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Der Anleger hat die drei Stufen (Beratung, Fehler, Ursächlichkeit) zu beweisen. Hierzu kann es hilfreich sein, den Beratungsbogen, den die Bank ausgefüllt hat, zu Hilfe zu nehmen. Auch Zeugen können Einzelheiten des Beratungsgesprächs belegen und dazu beitragen, dass ein Anspruch gegen die Bank durchgesetzt werden kann. Auch können Recherchen weitere Beweise erbringen. Zum Teil hilft die Rechtsprechung dem Anleger durch Beweiserleichterungen.
Über weitere Möglichkeiten berät die KANZLEI GÖDDECKE (0 22 41 / 17 33 – 20 oder lehman@rechtinfo.de).
25. November 2008 (Hartmut Göddecke)
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