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Lehman Brothers Bankhaus AG: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH informiert über Ansprüche von Anlegern Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 28. Oktober 2008 bei der Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, den Entschädigungsfall festgestellt. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. hat in den letzten Wochen auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH die Einlegerdaten im Bankhaus gesichert. Inzwischen wurde Kontakt mit den Einlegern aufgenommen. Sie wurden über den weiteren Gang des Verfahrens informiert. Nach dem jetzigen Planungsstand rechnet der Einlagensicherungsfonds damit, die Einleger Ende Januar 2009 zu entschädigen.
Die Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen und der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. im Rahmen seines Statuts bis zur Sicherungsgrenze von 285.105.000 € je Einleger geschützt
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke: Was auf den ersten Blick für Anleger positiv klingt, bedeutet allerdings für die Vielzahl von Zertifikatebesitzern, dass für sie kein Honig aus dieser Ersatzleistung zu erwarten ist. Sie müssen sich um Ihre Rechte selbst kümmern, da sie Wertpapiere erworben haben, die nicht einlagengesichert sind.
Die KANZLEI GÖDDECKE kann dabei helfen (0 22 41 / 17 33 – 20 oder lehman@rechtinfo.de).
Quelle: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Mitteilung vom 22. Dezember 2008
30. Dezember 2008 (Hartmut Göddecke)
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