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Lehman-Zertifikate: Demonstration mit Schirm, Charme und Melone in Berlin

Geschädigte von Lehman-Zertifikaten machten am 18. Juni 2009 in Berlin vor Bundeskanzleramt und Reichstag nach Art von „AD-Kunden“ (= alt und doof) gegenüber Banken und Politiker deutlich, was für Folgen verantwortungslose „Bankberatung“ hat. Sie waren aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland angereist und beanspruchen ihr bei der Lehman Gruppe angelegtes Geld von den beratenden Banken zurück. Auf politischer Ebene fordern sie eine Verbesserung des Anlegerschutzes.

Lehmann Brothers - mit Schirm, Charme und Melone

Mit einer für Bankkunden einmaligen Art fordern vor allem ältere Bankkunden öffentlich ein Ende von oberflächlichen und unvollständigen Beratungen in Banken. Ihnen sei mit Zertifikaten eine Geldanlage mit Kapitalgewähr versprochen worden, um ihre Ersparnisse sicher anzulegen. Ein massiver Vorwurf wurde laut: Man habe als Anleger Geld nur sicher anlegen wollen, wurde aber ohne es zu wissen, in Papiere mit Wettspielcharakter (= Zertifikate) gelockt.Die Realität zeigte sich nach dem Zusammenbruch des US-amerikanischen Geldhauses Lehman-Brothers ganz deutlich. Von Anfang an sei eines klar gewesen: Berater hätten Anleger mit ihrem Vermögen in riskante Papiere gelockt und dabei verschwiegen, dass eine erhebliche Verlustgefahr bestand.




Die Politik solle sich ihrer Verantwortung stellen und nicht nur einen Rettungsschirm – finanziert aus Steuergeldern – den Banken an die Hand geben, sondern auch die Anleger von riskanten Bankgeschäften abschirmen. Auch für die vielen Anleger – alleine die Citibank geht nach eigenen Angaben von etwas unter 30.000 Kunden aus, die betroffen sind – solle es Entschädigung durch die Politik geben. Das Dilemma: Während Spareinlagen bis zu einem gewissen Grade durch Sicherungsmechanismen der Bankwirtschaft geschützt sind, waren Lehman-Zertifikate vollkommen ohne effektiven Schutz des eingesetzten Kapitals.
 
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Selten wurde die Politik öffentlich durch die Betroffene so eindeutig auf Schäden von fehlerhafter Bankberatung aufmerksam gemacht. Der Zeitpunkt der Demonstration war gut gewählt, denn gerade zur Zeit beschäftigen sich die parlamentarischen Gremien damit, wie sie den Anlegerschutz verbessern. Allerdings nur mit einer Hochsetzung der Entschädigungsgrenze, wie es derzeit geplant ist, ist es nicht getan. Es müssen vom Gesetzgeber Signale gesetzt werden, wie die Qualität der Beratung verbessert wird, lautet die Forderung. Kontaktaufnahme unter lehman@rechtinfo.de oder 0 22 41 / 17 33 – 20.
 
Quelle: eigener Bericht
 
22. Juni 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
 
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