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Lehman-Zertifikate: Erneut vollständiger Schadenersatz – Aufklärung über Insolvenzrisiko fehlteDiesmal wurde die Postbank zum vollständigen Ersatz des eingesetzten Geldes an den Anleger verurteilt. Dies hat das Landgericht Potsdam in einem Urteil vom 24.06.2009 entschieden. Damit setzt sich die Reihe positiver Urteile für Anleger in Lehman-Zertifikate fort. Viele Anleger hoffen jetzt auf Schadenersatz auch in ihrem Fall.
Vor der Anlage in die Lehman-Zertifikate befand sich das Geld auf einem Sparkonto in relativer Sicherheit. Dies änderte sich mit der Anlage in die Lehman-Brothers Treasury Co. B.V. Typ EO-FLR Basket LKD MTN 2007 (17) Zertifikate. Die Risiken blieben dabei für den Anleger im Dunklen. Dabei war die Bank zur Aufklärung verpflichtet.
Angaben zu Lasten der Anleger im sogenannten Wertpapiererhebungsbogen ließ das Gericht dabei nicht gelten. Der Wertpapiererhebungsbogen beweist nur, dass der Bank-Berater dort etwas angekreuzt hat. Die notwendige Beratung ist damit weder erfolgt noch bewiesen. Nach dem Urteil musste die Bank vor allem auf das Insolvenzrisiko ausdrücklich hinweisen. Der Anleger hat das Recht zu erfahren, wo die Gefahren der Anlage lauern. Nur dann kann er entscheiden, ob er dieses Risiko eingehen will oder nicht. Zu diesen Risiken gehört aber auch das Insolvenzrisiko, wie viele Anleger schmerzhaft erfahren mussten. Der Meinung des Landgerichts Frankfurt, dass die Bank nicht mit der Insolvenz rechnen musste und sie diese Möglichkeit verschweigen durfte, erteilte das Gericht in Potsdam damit eine klare Absage. Zudem musste die Bank auf das Fehlen der Einlagensicherung hinweisen. Diese hätte das Kapital bei einer Insolvenz geschützt. Auch das hat die Bank verschwiegen. Schließlich erweckt der Prospekt die verhängnisvolle Vorstellung, dass das Kapital in jedem Fall zurück gezahlt wird. Denn es enthielt das Versprechen eines 100 %-tigen Kapitalschutzes bis zum Laufzeitende. Zumindest ein Anleger mit wenig Erfahrung kann sich dann darauf verlassen, sein gesamtes Geld von der Bank zurück zu erhalten. An dieses Versprechen muss sich die Bank nach dem Richterspruch halten. Sie ist jetzt trotz Insolvenz von Lehman Brothers zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet. Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Nach dem Urteil hat der Prospekt zumindest unerfahrene Anleger in eine Sicherheit gewogen, die es nicht gab. Darüber hinaus stellt das Urteil eindeutig fest, dass bereits im Vorfeld auf eine mögliche Insolvenz der Lehman Brothers hinzuweisen war. Verprellte Anleger haben damit eine Vielzahl von Ansatzpunkten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen. Die KANZLEI GÖDDECKE hat bereits Klagen für Geschädigte eingereicht und ist gerne behilflich. Quelle: Landgericht Potsdam (LG Potsdam), Urteil vom 24. Juni 2009, AZ 8 O 61/09 (nicht rechtskräftig) 03. Juli 2009 (Rechtsanwalt Ralf Koch) Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“ Das Urteil des LG Hamburg vom 23. Juni 2009 finden Sir „hier“ "Hinweis" |
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