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Lehman-Zertifikate: Siegesserie für Anleger setzt sich fortImmer mehr Anleger von Lehman-Zertifikate bekommen vor Gericht Schadenersatz zugesprochen. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg muss nun eine weitere Bank einem Anleger sein eingezahltes Geld zurückzahlen.Die Bank hielt es nicht für notwendig, ihren langjährigen Bankkunden darauf hinzuweisen, dass jegliches Absicherungssystem durch die Einlagensicherung für sein Geld bei einer Insolvenz fehlt. Nach ihrer Ansicht war der Hinweis unnötig. Sie hielt eine Insolvenz von Lehman Brothers für sehr unwahrscheinlich.
Diesen Einwand ließen die hanseatischen Richter nicht gelten. Der jetzige Rentner als bislang sicherheitsorientierter Anleger hatte ein Recht darauf, alle wichtigen Fakten zu kennen. Er muss durch die Beratung die Risiken gesagt bekommen. Dafür muss ihm die Bank mit eindeutigen Worten die Augen öffnen, sonst tappt er blind in die Insolvenzfalle.
Die Bank hielt dass nicht für nötig. Konsequenz ist, dass sie dem Anleger seinen Schaden ersetzen muss, den dieser durch den Kauf von Glob. Champ. ZT07(13.3.10) Index Bskt. Zertifikaten erlitten hat.
Zudem wurde der Bank zum Verhängnis, dass sie nicht auf eine 3,5 %-ige Vertriebsprovision hingewiesen hat.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Vielen Anlegern in Lehman-Zertifikaten waren die Risiken nicht bewusst. Nicht selten lag dass an der unzureichenden Beratung durch die Bank. Genau da setzt die KANZLEI GÖDDECKE an; sie hilft dabei herauszufinden, wo der angeblich gute Rat seine Macken hat. Zahlreiche Urteile zeigen, wie dies zum Erfolg für den Anleger führte.
Quelle: Landgericht Hamburg (LG Hamburg), Urteil vom 10. Juli 2009, Az.: 329 O 44/09 (nicht rechtskräftig)
20. Juli 2009 (Rechtsanwalt Ralf Koch)
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