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Lehman-Zertifikate: Ein Fehler der Bank genügt = Geld für BRIC-Anleger

Die Bank hatte den Hinweis auf einen Rabatt im Prospekt so klein gedruckt und versteckt platziert, das er zur Aufklärung des Anlegers nicht genügte. Ein Hinweis auf die Höhe des Rabattes fehlte ganz. Ein teurer Fehler für die Bank.

Denn die Bank muss dem Anleger in eine BRIC Anleihe von Lehman-Brothers nun sein gesamtes eingesetztes Kapital ersetzen. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main muss die Bank den Anleger klar und eindeutig erkennbar auf eine eigene Gewinnerzielung hinweisen. Diese Angaben müssen dem Anleger so klar vor Augen geführt werden, dass er sie ohne Lupe erkennen kann.

 

Dabei muss auch die genaue Höhe des Gewinns verdeutlicht werden, den die Bank erhält. Nur dann kann der Anleger erkennen, das der Rat gerade nicht nur in seinem Interesse erfolgt. Eine Erkenntnis, die so manchem geprellten Anleger zu spät kam.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Das Urteil ist ein hoffnungsvolles Signal für alle Anleger, die angeblich mit Hinweisen im Kleingedruckten ausreichend beraten wurden. Denn nach dem Urteil genügt ein zu klein gedrückter Hinweis gerade nicht. Ein kleiner Fehler der Bank, der bereits zum vollständigen Schadenersatz führen kann. Die KANZLEI GÖDDECKE kennt die Fehler der Banken. Gern prüfen wir für Sie, ob auch Fehler Ihrer Bank zum erfolgreichen Schadenersatz führen können.

 

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt am Main), Urteil vom 10. Juli 2009

 

18. August 2009 (Rechtsanwalt Ralf Koch)

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