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Frankfurter Sparkasse: Nicht im Interesse der Kunden beraten – Provisionen bei Lehman-Zertifikaten verheimlicht Bei der Beratung ihrer Kunden hat die Sparkasse in der Finanzmetropole nicht die für den Anleger entscheidenden Punkte beachtet. Provisionen, die ihr als heimlicher Verkaufserlös zugeflossen sind, hat sie dem Investor verschwiegen. Für die Richter ein klarer Fall: die Sparkasse in Frankfurt muss etwa Euro 53.000,00 für fehlinvestierte Lehman Brothers STAR BOND Alpha Expresszertifikate als Schadensersatz zahlen. Um den Jahreswechsel 2006/2007 wollte der Bankkunde sein auf dem Tagesgeldkonto liegendes Vermögen mit einem besseren Zinssatz anlegen. Kapitalsicherheit stand nach seinen Worten als elementare Voraussetzung an erster Stelle.
Die Richter konzentrierten sich in ihrer Entscheidung ausschließlich auf die dem Anlagewilligen nicht bekannt gegebenen Vertriebsprovisionen und setzen damit sehr konsequent die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) um. Ein von der Frankfurter Sparkasse möglicherweise zur Verfügung gestellter Flyer mit der Darstellung von „Rechtlichen Aspekte(n) und Risikoinformationen“ ist zu einer ordentlichen Aufklärung nicht geeignet. Ihm fehlen die erforderlichen konkreten Angaben: so ist z. B. die genaue Höhe der zusätzlichen Vertriebsvergütung von dritter Seite dem nicht Flyer nicht zu entnehmen.
Auch das Zusenden der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von Seiten des Kreditinstituts klärt Kunden nicht ausreichend auf. Auf großes Unverständnis der Richter scheint die Darstellung der Bank gefallen zu sein, dass sie mit einer ein dreiviertel Jahr später an den Anleger versandten Informationsbroschüre genügend aufgeklärt habe. Nach der Kaufentscheidung kann man nicht mehr aufklären, heißt es knapp – aber folgerichtig.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Der von dem Gericht gewählte Ansatz, sich nicht auf Details der Beratung einzulassen, sondern bereits das den Kunden benachteiligende System mit verheimlichtem Provisionsdruck anzuprangern, ist richtig und setzt die Richtlinien der Richter aus Karlsruhe (BGH) um.
Anleger – nicht nur der Frankfurter Sparkasse – sollten ihre Möglichkeiten nutzen, Schadensersatz für die Lehman-Zertifikate zu fordern. Angesichts einer Fülle von anlegerfreundlichen Urteilen können spezialisierte Anwälte Betroffenen im Rahmen einer Beratung konkrete Auskünfte und Hilfestellung geben. Auch die KANZLEI GÖDDECKE hat für ihre Mandanten Gelder für Lehman-Geschädigte erlangt.
Quelle: Landgericht Frankfurt/M. (LG Frankfurt/Main) Urt. v. 04. Februar 2010 – Az. 2/19 O 325/09
09. März 2010 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
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