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LBB-Fonds: Angebote prüfen lassen

Der Senat des Landes Berlin hat Ende September 2005 dem Rückkauf verschiedener LBB-Fonds-Anteile zugestimmt. Die konkreten Angebote sollen in den nächsten Tagen bzw. Wochen an die Anleger versandt werden.

„Was lange währt wird endlich gut.“

 

Mit diesem Motto könnte man die jetzige Entscheidung des Landes Berlin zum Rückkauf der LBB-Fonds-Anteile bezeichnen. Doch Vorsicht: Die Frage, ob der Rückkauf für den einzelnen Anleger wirklich „gut“ ist, ist im Voraus nicht zu beantworten. Es ist davon auszugehen, dass die Angebote sehr komplex und für „Normalsterbliche“ mit allen Folgen nur schwer nachzuvollziehen sind. Eine genaue Prüfung der Rückkaufsangebote sollte daher in jedem Falle stattfinden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass sich das Land Berlin seiner Verantwortung für die LBB-Gesellschafter bewusst geworden ist und Rückkaufsangebote unterbreiten wird. Insbesondere dürften hierdurch auch unzählige Rechtstreitigkeiten vermieden werden, die vor allem auch an den Nerven der Anteilseigner gezerrt hätten. Dennoch sollten die Angebote nicht „blind“ unterschrieben werden. Vielmehr sollten die Angebote durch einen versierten Rechtsanwalt vor dem Hintergrund der konkreten Einzelfallsituation des Anlegers überprüft werden. Die Kanzlei Göddecke steht hierfür gerne zur Verfügung.

 

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12.10.2005 (MC)

 

 

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