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LBB: Ehemalige Manager wegen Bilanzfälschung verurteilt!

Das Landgericht Berlin verurteilt im Prozess um den milliardenschweren Immobilienskandal der Bankgesellschaft Berlin zwei frühere Vorstände des landeseigenen Kreditinstituts zu hohen Geldstrafen. Hoffnung auch für geschädigte Anleger.

Mit dem Urteil gegen Ulf-Wilhelm Decken und Jochen Zeelen ist die erste Etappe der juristischen Aufarbeitung des Berliner Bankenskandals beendet. Allerdings ist noch ein weiter Weg zu bewältigen. So steht vor allem noch die rechtliche Aufarbeitung des Hauptkomplexes des Berliner Immobilienskandals aus; die Berliner Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang Ende Dezember 2004 gegen 14 ehemalige Manager aus Vorstand und Aufsichtsrat Anklage erhoben.

 

Aber auch für Decken und Zeelen ist der Weg noch nicht zu Ende. Gegen sie läuft immer noch ein Prozess wegen Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue. Dabei geht es einen sog. „Promi-Fonds“, einen Immobilienfonds mit riesigen Gewinnchancen, bei dagegen kaum nennenswerten Risiken, der nur einer handvoll von ausgesuchten Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft angeboten wurde. Obwohl der Schaden für die LBB aus diesem Fonds mit € 900.000 eher gering ist, stand die Entdeckung des „Promi-Fonds“ am Anfang der Enthüllungen über den Immobilienskandal der Berliner Bank. Dabei entging die Bankgesellschaft der Pleite nur durch immense staatliche Hilfen.

 

Im jetzt entschiedenen Verfahren wurde den beiden Angeklagten vorgeworfen, potentielle Risiken in Milliardenhöhe bewusst verschwiegen zu haben. Konkret ging es um darum, dass sie als Vertreter der LBB Mitte der 90er Jahre die persönlich haftenden Gesellschafter einer Tochter-Bank sowie die Komplementäre von fünf Fondsgesellschaften der LBB unwiderruflich von der Haftung für Geschäftsverbindlichkeiten freigestellt hatten. Daher wäre es diesen Gesellschaftern möglich gewesen, im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Dritte, die Haftung an die LBB weiterzureichen.

 

Dieses Risiko – im ungünstigsten Falle bis zu 7,5 Milliarden Euro – hätte nach Ansicht des Gerichts in den Bilanzen berücksichtigt werden müssen, da es für die finanzielle Situation der LBB von Bedeutung gewesen sei. Insoweit hätten Bilanzen auch die Funktion „vor nur möglichen Risiken zu warnen“. Darüber hinaus hätten die Angeklagten die Existenz der ansonsten nicht dokumentierten Freistellungserklärungen auch weder den Prüfern der LBB noch den unabhängigen Wirtschaftsprüfern offen gelegt, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.

 

Dieses Urteil bringt damit erstmals etwas Licht in den Dschungel des Berliner Immobilienskandals. Gleichwohl bleiben noch viele Fragen offen. Es bleibt zu hoffen, dass die meisten davon in den noch laufenden Verfahren geklärt werden. Auf diese Weise wäre nämlich auch den Anlegern geholfen, die in den 90er Jahren in die „Rund-um-sorglos“-Fonds der LBB investiert haben. Je mehr Details im Strafverfahren aufgeklärt werden, desto einfacher lassen sich mögliche zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen.

 

 

08. Februar 2005 (RF)

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