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Lehman-Zertifikate: Wer heimlich Gewinne erzielt, zahlt!

So die Lehre, die das Landgericht Heidelberg der Bank hinter die Ohren schrieb. Sie muss nach dem Urteil den Schaden von Renate K. ersetzen. Denn die Anlegerin investierte in Lehman-Zertifikate – und vertraute auf eine angeblich neutrale Empfehlung ihrer Bank.

Ihr Vertrauen wurde aber erschüttert, als sie erführ, dass ihre Bank am Verkauf der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. Kupon Notes 04.05.12 Zertifikate mit der ISIN DE000A0NMXZ5 heimlich verdient hat. Bei Festgeld wäre die Bank dagegen wohl leer ausgegangen. Renate K. ahnte böses. Denn die Bank hatte danach ein Interesse an dem Verkauf.

 

Doch Glück im Unglück: Wegen dieser Heimlichtuerei muss die Bank für das Pleitezertifikat jetzt zahlen. Denn auch auf solche Gewinnmargen ist die sog. Kick-Back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) anwendbar, urteilten die Heidelberger Richter. Denn es kommt nicht darauf an, woher die Bank Gewinne erhält. Entscheidend ist, dass sie überhaupt heimlich Gewinne erzielt, so die Richter.

 

Folge ist, dass die Bank die Verluste von Renate K. ersetzen muss.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Der Ansatz der Heidelberger Richter entspricht dem Sinn der Kick-Back Rechtsprechung des BGH und ist juristisch konsequent. So kann die Kick-Back Rechtsprechung des BGH vielen Lehman Anlegern zu Ihrem Recht auf Schadenersatz verhelfen. Auch die KANZLEI GÖDDECKE steht Ihnen hier mit Rat und Tat gerne zur Seite.

 

Quelle: Landgericht Heidelberg (LG Heidelberg), Urteil vom 15.12.2009, Az. 2 O 141/09 (nicht rechtskräftig)

 

21.04.2010 (Rechtsanwalt Ralf Koch)

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