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Rechtsschutzversicherung durch rechtskräftiges Urteil zur Zahlung bei Lehman-Zertifikaten verurteilt

Jahrelang haben viele Geschädigte gutes Geld für ihre Rechtsschutzversicherungen gezahlt. Umso größer die Enttäuschung, wenn diese in der Not ihre Hilfe verweigert. Doch gerade Lehman-Geschädigte können hier aufatmen. Oft geben die Versicherungen ihren Widerstand schnell auf, wenn anwaltliche Post ins Haus flattert. Andere brauchen da eine härtere Gangart und kassierten prompt ein rechtskräftiges Urteil, das sie zur Zahlung verpflichtet.

So waren der Rechtsschutzversicherung in einem von der KANZLEI GÖDDECKE vertretenen Lehman Fall die Anwaltskosten schlicht zu hoch. Obwohl die Anlegerin viele Jahre vertrauensvoll ihre Prämien gezahlt hatte und das angelegte Geld dringend benötigt wurde, berief sich die Versicherung auf angeblich zu hohe Kosten. Mit Urteil vom 01.10.2009 wurde die Versicherung rechtskräftig verurteilt, die Rechnung vollständig zu bezahlen. Ihre Zahlungspflicht hat die Versicherung letztlich anerkannt.

 

In einem anderen Fall hat sich die Rechtsschutzversicherung geweigert, die Anwaltskosten zu übernehmen. Angeblich sollte eine Termingeschäft bzw. ein Spekulationsgeschäft vorliegen. Noch vor dem Urteil gab die Versicherung klein bei und sicherte Kostendeckung zu.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Beide Fälle zeigen, dass die Rechtsschutzversicherungen in zahlreichen Fällen verpflichtet sind, den Lehman Geschädigten durch Übernahme der Kosten unter die Arme zu greifen. Nur bei einem eindeutigen Ausschluss in oft neueren Bedingungen sieht es schlecht aus. Sollte sich auch in Ihrem Fall die Versicherung vorschnell auf einen angeblichen Ausschluss berufen, erinnert die KANZLEI GÖDDECKE sie gerne an die Pflicht zur Kostenübernahme.

 

Quelle: Amtsgericht Coburg (AG Coburg), Urteil vom 01.10.2009, Az. 14 C 401/09;

FTD.de, Bericht vom 06.01.2010

 

04.02.2010 (Rechtsanwalt Ralf Koch)

 

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