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MWB Vermögensverwaltung AG: Der Versuch, den eigenen Ruf zu retten

Unzufriedenen Kunden der MWB Vermögensverwaltung AG (MWB) konnten die vielen Vertragsunregelmäßigkeiten nicht mehr verborgen bleiben. Geschädigte Anleger haben inzwischen gerichtlich bereits ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgefochten. Mit zweifelhaften Methoden versucht die MWB Vermögensverwaltung AG nun ihren Ruf zu retten.

Viele Kunden der Schweizer MWB Vermögensverwaltung AG (MWB) hatten in den letzten Jahren zumeist lediglich dann Kontakt zur MWB, wenn weitere Vertragsunterschriften oder Einzahlungen anfielen. Über den aktuellen Vermögensstatus wurde dagegen zumeist schlecht informiert. Kunden, die nachfragten, mussten feststellen, dass die Ergebnisse bei weitem nicht den Versprechungen bei Vertragsabschluss entsprachen. Nun versucht die MWB mit fadenscheinigen Argumenten ihren Ruf zu retten.

 

Schuld an Verlusten und anderen Unregelmäßigkeiten in der Vertragsbeziehung sollen laut MWB angeblich einzelne unseriöse MWB-Mitarbeiter sein, die die MWB, nachdem sie davon erfahren hat, umgehend vom Dienst suspendiert haben soll. Es handele sich angeblich um Einzelfälle, die die MWB sehr bedauere. Insofern sei man bereit, den Kunden durch neue Verträge entgegenzukommen.

 

Fakt ist, dass es sich nicht um Machenschaften einzelner MWB-Mitarbeiter handelt. Die tägliche Praxis der Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE zeigt, dass die von der MWB für ihre Kunden konzipierten Anlagekonzepte „Schweizer Sicherheitspaket“ bzw. „Schweizer Vermögensaufbau­programm“ aus Sicht vieler Anleger als profitable Geldanlage nichts taugen. Die miserablen Renditen waren von vorneherein vorhersehbar.

 

Die Verluste resultieren zum einen aus der hohen Kostenbelastung, die so seitens der MWB im „Kleingedruckten“ der Verträge gewollt war. Zum anderen entstanden Verluste durch die unrentablen Versicherungsverträge, die der MWB ebenfalls schriftlich vorlagen. Da die MWB die Vertragsinhalte so vereinbart hat, kann sie nicht glaubhaft bestreiten, davon nichts gewusst zu haben.

 

Zum Glück haben die Anleger große Chancen, zumeist ohne Verluste aus der gesamten Geschäftsbeziehung heraus zu kommen, und zwar nicht aufgrund eines Entgegenkommens der MWB, sondern aufgrund der rechtlichen Ansprüche, die den Anleger zustehen.

 

Stellungnahme der Kanzlei GÖDDECKE

Sollte die MWB in Einzelfällen tatsächlich ein Entgegenkommen zeigen und eine Schadensersatzzahlung anbieten, dann nur aus dem Grund, dass für sie in diesem Fall das Risiko, ein Klageverfahren zu verlieren, besonders hoch ist und daher noch höhere Schadensersatzzahlungen für den Anleger wahrscheinlich sind.

 

Die MWB kommt Anlegern nur dann entgegen, wenn dies für die MWB wirtschaftlich günstig ist. Das heißt noch lange nicht, dass dies auch für den Anleger gilt. Mit der Zahlung eines Entschädigungsbetrages muss der Kunde auf alle seine Ansprüche verzichten. Worauf verzichtet wird, ist vielen Anlegern nicht bewusst.

 

Zum Glück erinnern sich viele daran, dass bei Vertragsanbahnung auf Grund erschlichener Unterschriften der ganze Ärger erst angefangen hatte und schenken der MWB daher auch bei der Vertragsabwicklung kein weiteres Vertrauen.

 

09. August 07 (PE)

 

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