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Medienfonds: Filmfondsanlegern droht Steuerbelastung in Milliardenhöhe. Steuern, die bislang erst am Ende der Fondslaufzeit zu entrichten gewesen wären, sollen jetzt - auch rückwirkend – während der gesamten Zeit gezahlt werden. Anleger fragen sich, wie sie reagieren sollen. Die Münchener Emissionshäuser KGAL (z. B. MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. KG), LHI und Hannover Leasing melden, dass bestimmte Filmfondskonstruktionen steuerlich anders als bisher behandelt und die Anleger mit Steuernachforderungen belastet werden sollen. Betroffen sind in erster Linie die sogenannten leasingähnlichen Filmfonds (defeasance-Struktur). Nach dem ursprünglichen Fondskonzept sollten – oftmals in Übereinstimmung mit der Finanzverwaltung – die Filmproduktionskosten dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Dann unterliegen sie dem Aktivierungsverbot und führen zu den anfänglichen steuerlichen Verlusten des Fonds. Der Anleger konnte die anteiligen Kosten als Betriebsausgaben von seinem Einkommen sofort abziehen.
Schon in 2007 kam die Finanzverwaltung auf die Idee, die Produktionskosten nicht mehr dem Anlagevermögen, sondern dem Umlaufvermögen zuzurechnen. Geknallt hat es zuerst bei den VIP Fonds. Denn die Schlusszahlungen an die Fondsgesellschaften werden von Banken übernommen („garantiert“) und stehen von Anfang an fest. Deshalb müssten die Beträge der Schlusszahlungen von Anfang an anteilig auf die gesamte Laufzeit des Fonds verteilt und steuerlich wirksam werden.
Sollte sich diese Ansicht durchsetzen, müssen Filmfondsanleger nicht nur Steuern nachzahlen, sondern die Summe auch noch mit 6 % seit Anbeginn verzinsen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Einige Steuerexperten sind der Meinung, dass die jetzige Vorgehensweise der Finanzverwaltung rechtswidrig ist, vor allem was die rückwirkende Aktivierung angeht. Anleger, die entsprechend geänderte Steuerbescheide von ihrem Wohnsitzfinanzamt erhalten, können die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Sinnvoll kann es auch sein, sich um einen zinsgünstigen Kredit zu bemühen und die Steuernachforderung zu bezahlen. Die KANZLEI GÖDDECKE berät hier gerne.
Quelle: manager-magazin
28. April 2009 (Rechtsanwältin Jutta Krause)
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