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MBB Clean Energy AG: Anleger klagen auf RückzahlungDie MBB Clean Energy AG (im Folgenden: MBB) hatte Anleihen emittiert, die nach Lesart der MBB wegen einer fehlenden Unterschrift aber gar nicht wirksam sein sollen. Obschon die MBB diesen „Lapsus“ selbst zu vertreten hat, meint sie, keine Zahlungen an die Anleihegläubiger vornehmen zu müssen. Dieses groteske Verhalten wird nunmehr gerichtlich überprüft.Im Frühjahr 2013 emittierte die MBB eine Anleihe mit einer jährlichen Verzinsung von 6,25 %. Bereits vor dem ersten Fälligkeitstermin wies sie ihre Geldgeber aber darauf hin, dass es Schwierigkeiten geben könne. Als der Ausfall er Zinszahlung dann endgültig feststand, wartete die MBB mit einer Begründung auf, die Ihresgleichen sucht: Die Globalurkunde, in der die Rechte der Geldgeber verbrieft sind, soll unwirksam sein, weil man zu wenig Unterschriften darauf gesetzt habe. Aus diesem Grunde könne jedwede Zahlung verweigert und Kündigungen zurück gewiesen werden. Es solle sogar Gutachten geben, die die Position der MBB stärken. Nur: Gesehen hat diese Gutachten bislang noch niemand. Seit dem Ausfall der ersten Zinszahlung im Mai 2014 versucht die MBB die Geldgeber damit zu vertrösten, dass man eifrig an der – so wörtlich – „Reparatur“ der Globalurkunde arbeite. Bislang hat man aber offensichtlich noch nicht das richtige Werkzeug gefunden. Das richtige Werkzeug für die Anleger scheint aber ausschließlich die Klage zu sein. Denn außergerichtlich lässt sich die MBB auf nichts ein und weist die Ansprüche zurück. Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Die KANZLEI GÖDDECKE vertritt eine Reihe von Anleihegläubigern, die das Verhalten der MBB zu Recht als treuwidrig erachten und daher beim Landgericht München I auf Rückzahlung des Anlagebetrages nebst Zinsen geklagt haben. Das Gericht wird nunmehr zu klären haben, ob die Anleihe wirklich unwirksam ist und ob sich die MBB, die diese Unwirksamkeit selbst zu verantworten hätte, darauf überhaupt berufen kann. Nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE kann sie das nicht. Quelle: eigener Bericht 21. April 2015 (Rechtsanwalt Mathias Corzelius)
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