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MBB Clean Energy AG: Landgericht München verurteilt MBB Clean Energy AG zur Zahlung Nur kurzen Prozess mussten die Richter des Münchener Landgerichts machen, denn MBB Clean Energy AG stellte sich nicht auf Gegenwehr ein. Leider ein später Erfolg für den Anleger; denn im vorläufigen Insolvenzverfahren ist mit einer Zahlung nicht zu rechnen. Dennoch ist dieser gewonnene Prozess für die Anleger wichtig, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren nachhaltig zu wahren, ist die Ansicht von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Strategien für Anleger: ein gemeinsamer Vertreter muss jetzt für Schutz sorgen
Da GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE noch eine Reihe weiterer Anleger vertritt, ist für sie die Strategie klar: Es muss speziell für die Anleger in den Schuldanleihen ein gemeinsamer Vertreter eingesetzt werden (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P). Die Aufgabe als gemeinsamer Vertreter, für die Anwalt Hartmut Göddecke sich zur Wahl stellen wird, ist für die Inhaber der Anleihe wichtig. So ist gewährleistet, dass
Darüber erheben die Anwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gegen weitere Verantwortliche Vorwürfe und fordern zum Ersatz des Schadens für die Investoren der Anleihe.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Ein Angebot für Anleger, die up-to-date bleiben wollen: Sie können sich kostenfrei als Interessierte in die Gemeinschaft weiterer geschädigter Anleger eintragen. Verpflichtungen sind damit nicht verbunden.
Quelle: Landgericht München (LG München) Versäumnisurteil vom 15. Juli 2015
27. Juli 2015 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, 02241 / 1733-20)
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