![]() |
|||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
MONTRANUS Medienfonds: HELABA Dublin knickt ein – Anleger gewinnt Prozess vor Gericht Es wurde viel geschrieben in den drei MONTRANUS Fonds der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG. Jetzt dürfte das letzte Kapitel abgeschlossen sein – zu Gunsten der Anleger. Es könnte doch noch ein glückliches Ende für die Anleger geben. Der Haken – Anleger müssen selbst aktiv werden.
Die Anzahl der Gerichte in Deutschland, die sich mit den Fonds des Pullacher Initiators HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG beschäftigen müssen, lässt sich vermutlich nicht mehr an nur zwei Händen abzählen. Der Grund: die Widerrufsbelehrungen der bei den Fonds MONTRANUS Erste Beteiligungs GmbH & Co. KG (HANNOVER LEASING Nr. 143), MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG (HANNOVER LEASING Nr. 158) und MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (HANNOVER LEASING Nr. 166) eingebundenen Darlehensverträge entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Folge: die entsprechenden Willenserklärungen können auch nach Jahren widerrufen werden. Die Konsequenz: die Anleger erhalten ihren in bar erbrachten Anteil abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurück.
Die Einwendungen der HELABA Dublin sind immer wieder gleich und man versucht vergebens, die Verfahren durch umfangreiche Schriftsätze im Keim zu ersticken. Die von der HELABA Dublin in gerichtlichen Verfahren angebotenen Vergleiche sind für Anleger nicht akzeptabel. Zwar gibt es eine Reihe von Landgerichten, die der HELABA Dublin Recht geben, doch haben insgesamt 3 Oberlandesgerichte mittlerweile bestätigt, dass die Widerrufsbelehrungen falsch sind.
Die HELABA Dublin hat jetzt die Revision in einem gegen eines dieser Urteile geführten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen. Damit ist der Erfolg des Anlegers in diesen Verfahren endgültig. Dies dürfte auch auf die anderen Verfahren der MONTRANUS Fonds zu übertragen sein.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Der Weg war steinig, aber für die Anleger erfolgreich. GÖDDECKE Rechtsanwälte vertreten mehrere Anleger gegen u.a. die HELABA Dublin wegen der Widerrufsbelehrungen der MONTRANUS Fonds sowie auch der anderen Filmfonds der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG vor verschiedenen Gerichten in Deutschland. In einem von uns geführten Verfahren vor dem Landgericht Berlin hat die dortige Kammer unsere Rechtsauffassung bestätigt. Die HELABA Dublin wurde zur Rückzahlung der in bar erbrachten Einlagen abzüglich der Ausschüttungen verurteilt und der Anleger muss sich Steuervorteile nicht anrechnen lassen.
Durch die Rücknahme der Revision vor dem BGH wollte die HELABA Dublin eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihren Lasten zu vermeiden. Das wird ihr auf Dauer jedoch nicht gelingen. Andere Verfahren sind beim BGH anhängig. Die HELABA Dublin wird nicht alle Verfahren auf diese Weise beenden können. Einem solchen Vorgehen hat der BGH auch schon in anderen Verfahren eine Absage erteilt.
Anleger der MONTRANUS Fonds sowie der anderen Fonds des Pullacher Initiators sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE prüft, welche Lösungsmöglichkeit aus den jeweiligen Beteiligung gibt. Die Chancen der Erfahrungen aus den von uns geführten Prozessen kann hierfür genutzt werden.
Quelle: eigene Recherche
19. Dezember 2012 (Rechtsanwalt Marc Gericke)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“
Filmfonds: Nightmare in Hollywood - das „Fiese“ an Defeasance-Strukturen
|
|
|||||||||||||||||||||
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |