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MONTRANUS Medienfonds: HELABA Dublin knickt ein – Anleger gewinnt Prozess vor Gericht

Es wurde viel geschrieben in den drei MONTRANUS Fonds der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG. Jetzt dürfte das letzte Kapitel abgeschlossen sein – zu Gunsten der Anleger.

Es könnte doch noch ein glückliches Ende für die Anleger geben. Der Haken – Anleger müssen selbst aktiv werden.

 

Die Anzahl der Gerichte in Deutschland, die sich mit den Fonds des Pullacher Initiators HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG beschäftigen müssen, lässt sich vermutlich nicht mehr an nur zwei Händen abzählen. Der Grund: die Widerrufsbelehrungen der bei den Fonds MONTRANUS Erste Beteiligungs GmbH & Co. KG (HANNOVER LEASING Nr. 143), MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG (HANNOVER LEASING Nr. 158) und MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (HANNOVER LEASING Nr. 166) eingebundenen Darlehensverträge entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Folge: die entsprechenden Willenserklärungen können auch nach Jahren widerrufen werden. Die Konsequenz: die Anleger erhalten ihren in bar erbrachten Anteil abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurück.

 

Die Einwendungen der HELABA Dublin sind immer wieder gleich und man versucht vergebens, die Verfahren durch umfangreiche Schriftsätze im Keim zu ersticken. Die von der HELABA Dublin in gerichtlichen Verfahren angebotenen Vergleiche sind für Anleger nicht akzeptabel. Zwar gibt es eine Reihe von Landgerichten, die der HELABA Dublin Recht geben, doch haben insgesamt 3 Oberlandesgerichte mittlerweile bestätigt, dass die Widerrufsbelehrungen falsch sind.

 

Die HELABA Dublin hat jetzt die Revision in einem gegen eines dieser Urteile geführten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen. Damit ist der Erfolg des Anlegers in diesen Verfahren endgültig. Dies dürfte auch auf die anderen Verfahren der MONTRANUS Fonds zu übertragen sein.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Der Weg war steinig, aber für die Anleger erfolgreich. GÖDDECKE Rechtsanwälte vertreten mehrere Anleger gegen u.a. die HELABA Dublin wegen der Widerrufsbelehrungen der MONTRANUS Fonds sowie auch der anderen Filmfonds der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG vor verschiedenen Gerichten in Deutschland. In einem von uns geführten Verfahren vor dem Landgericht Berlin hat die dortige Kammer unsere Rechtsauffassung bestätigt. Die HELABA Dublin wurde zur Rückzahlung der in bar erbrachten Einlagen abzüglich der Ausschüttungen verurteilt und der Anleger muss sich Steuervorteile nicht anrechnen lassen.

 

Durch die Rücknahme der Revision vor dem BGH wollte die HELABA Dublin eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihren Lasten zu vermeiden. Das wird ihr auf Dauer jedoch nicht gelingen. Andere Verfahren sind beim BGH anhängig. Die HELABA Dublin wird nicht alle Verfahren auf diese Weise beenden können. Einem solchen Vorgehen hat der BGH auch schon in anderen Verfahren eine Absage erteilt.

 

Anleger der MONTRANUS Fonds sowie der anderen Fonds des Pullacher Initiators sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE prüft, welche Lösungsmöglichkeit aus den jeweiligen Beteiligung gibt. Die Chancen der Erfahrungen aus den von uns geführten Prozessen kann hierfür genutzt werden.

 

Quelle: eigene Recherche

 

19. Dezember 2012 (Rechtsanwalt Marc Gericke)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (Fonds Nr. 166): HELABA Dublin erneut zur Rückzahlung verurteilt


MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (Fonds-Nr. 158): HELABA Dublin verurteilt – gute Aussichten für Anleger

 

Filmfonds: Nightmare in Hollywood - das „Fiese“ an Defeasance-Strukturen

 

 

 

 



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