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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: M. T. verurteilt Das Amtsgericht Neukölln hat mit einer fundiert begründeten Entscheidung vom 05.07.2007 den Chef der Futura Finanz GmbH & Co. KG (Futura), Herrn M. T., zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Er ist für den fehlerhaften Prospektinhalt als sog. Hintermann verantwortlich. Nach diesseitiger Kenntnis ist es das erste Urteil gegen Herrn T. im Zusammenhang mit seiner Vertriebstätigkeit für MSF. Er hat sich gewunden wie ein Aal. Allerdings ohne Erfolg. Zu dicht war das Netz, in dem sich Herr T. schließlich verfing. Das Gericht sah es nach den von der KANZLEI GÖDDECKE vorgelegten Unterlagen letztlich als erwiesen an, dass Herr T. ganz erheblichen Einfluss auf die Geschicke der Fondsgesellschaft ausübte und die Herausgabe der Emissionsprospekte maßgeblich steuerte.
Neben seiner formalen Stellung als Aufsichtsratsmitglied der Muttergesellschaft (Deutsche Anlagen AG), hatte Herr T. innerhalb des Konzerngeflechts eine entscheidungserhebliche Stellung, die nach außen zunächst gar nicht erkennbar war. Zwar spielte er seinen tatsächlichen Einfluss im Rahmen des Prozesses stets herunter. Doch blieb es insoweit nur bei untauglichen Versuchen. Die KANZLEI GÖDDECKE konnte zu viele Verbindungen zu einzelnen Konzerngesellschaften sowie unmittelbare Einflussnahmemöglichkeiten darlegen, so dass das Gericht gar nicht umhin kam, die Voraussetzungen, die der Bundesgerichtshof (BGH) für eine Haftung so genannter Hintermänner aufstellt, festzustellen.
Nebenbei verurteile das Gericht auch die Futura zur Zahlung von Schadensersatz, weil der Anleger im Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß über die wesentlichen Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden war. Einer Beweisaufnahme bedurfte es erst gar nicht, da die Verfehlungen auch so feststanden. Dabei kam dem Anleger entgegen, dass die Futura offensichtlich nicht wusste, um welches konkrete Beratungsgespräch es im hier entschiedenen Fall genau ging. Dies ist ihr letztlich zum Verhängnis geworden, und auch das Gericht hat insoweit deutliche Worte gefunden.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Hinsichtlich der Verurteilung der Futura reiht sich das Urteil in die immer größer werdende Anzahl entsprechender Entscheidungen anderer Gerichte ein. Besonders hervorzuheben ist es aber wegen der persönlichen Verurteilung von Herrn T.. Denn ob dieser prospektverantwortlich ist der nicht, hatte bislang noch kein Gericht entschieden. Die Ausführungen des Amtsgericht Neukölln sind indes eindeutig und stichhaltig, so dass die KANZLEI GÖDDECKE davon ausgeht, dass das Urteil auch in der zweiten Instanz Bestand haben wird.
Quelle: Amtsgericht (AG) Neukölln, Urteil vom 05.07.2007 – 12 C 394/06, nicht rechtskräftig
10. Juli 2007 (MC)
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